Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend
Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend
Das Zeichen «FOOTWARE» wirkt mit Blick auf die betroffenen IT-Produkte beschreibend
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 14. März 2019 liess die us-amerikanische Nike Innovate CV ihre Wortmarke «FOOTWARE» als Unionsmarke registrieren für diverse Produkte des Informatiksektors (z.B. Module für den Datentransfer [Klasse 9], Telekommunikations-Dienstleistungen [Klasse 38] sowie Dienstleistungen im Cloud-Bereich [Klasse 42]). Gegen dieses Zeichen beantragte die deutsche Puma SE am 18. März 2020 die Nichtigkeitserklärung. Mit Verfügung vom 28. Oktober 2021 wies das EUIPO diesen Antrag ab mit der Folge, dass die Puma SE am 20. Dezember 2021 Beschwerde erhob. Diese Beschwerde wurde durch die fünfte Beschwerdekammer des EUIPO mit Entscheid vom 9. Januar 2023 gutgeheissen, im Wesentlichen mit der Begründung, die englisch-sprachigen Verkehrskreise verstünden das Wort «footware» als (beschreibenden) Hinweis auf Art oder Bestimmung der beanspruchten Produkte. Gegen diesen Entscheid erhob die Nike Innovate CV Beschwerde beim EUG.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Das Urteil behandelt u.a. spezifisch die EU betreffende Themen (neue Beweismittel im Verfahren etc., welche unten – da...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.