Nichteintreten auf Widerklage auf Patentverletzung mangels Prozessvoraussetzung
Nichteintreten auf Widerklage auf Patentverletzung mangels Prozessvoraussetzung
Nichteintreten auf Widerklage auf Patentverletzung mangels Prozessvoraussetzung
I. Ausgangslage
Die Beklagte im vorliegenden Verfahren ist Klägerin im parallelen Verletzungsverfahren O2017_024, in welchem sie Verletzung des Schweizer Teils des europäischen Patents EP 2 121 272 B1 durch die Klägerin des vorliegenden Verfahrens geltend macht, zunächst insbesondere der Ansprüche 1, 2, 4 und gegebenenfalls zusätzlich 7.
Auf Einrede der Nichtigkeit durch die Klägerin des vorliegenden Verfahrens hielt die voliegend Beklagte mit Stellungnahme vom 7 Mai 2018 die parallele Verletzungsklage ausschliesslich auf Basis einer Kombination der Patentansprüche 1, 2 und 4 aufrecht.
Am 29. April 2020 erhob die Klägerin des vorliegenden Verfahrens Nichtigkeitsklage.
Mit Klageantwort vom 28. August 2020 erfolgte Widerklage auf Patentverletzung. Die Widerklage stützt sich auf Anspruch 1 des im Rahmen der Nichtigkeitsklage gestellten Hauptantrags, der gemäss Aussage der Beklagten/Widerklägerin einer beschränkten Fassung des Streitpatents in Form einer Kombination der Ansprüche 1, 2 und 4 der erteilten Fassung entspricht, «freiwillig» eingeschränkt durch zwei weitere Merkmale, nämlich der metallischen Erscheinung der herzustellenden Gegenstände...
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