iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Rechtsprechung > Bund > Patentrecht > Keine Sicherstellung der Parteientschädigung

Keine Sicherstellung der Parteientschädigung

Keine Sicherstellung der Parteientschädigung

Jurisprudence
Patentrecht

Keine Sicherstellung der Parteientschädigung

I. Ausgangslage (ausgewählte Aspekte)

Am 2. März 2020 reichte die Klägerin Patentverletzungsklage gegen die Beklagte wegen angeblicher Verletzung des Schweizer Teils eines europäischen Patents ein. Am 18. November 2020 fand eine Instruktions- und Vergleichsverhandlung statt, anlässlich derer aber kein Vergleich erzielt werden konnte.

Am 18. Januar 2021 stellte die Beklagte Antrag auf Sicherheitsleistung nach Art. 99 Abs. 1 lit. d ZPO für die mutmassliche Parteientschädigung der Beklagten im Betrag von CHF 300’000, eventualiter im Betrag von CHF 200'000.

Die Klägerin beantragt mit Stellungnahme vom 22. Februar 2021, das Gesuch sei abzuweisen eventualiter die Sicherheitsleistung auf höchstens CHF 150’000 festzulegen.

II. Argumente der Parteien

Zur Begründung machte die Beklagte u.A. geltend, dass ein erhebliches Risiko bestehe, dass die Klägerin eine im Unterliegensfall zugesprochene Parteientschädigung nicht mehr bezahlen könne, unter anderem weil:

  • es sich bei der Klägerin um eine typische «Non-Practicing Entity» (NPE) bzw. «Patent Assertion Entity» (PAE) handelt, deren Geschäftsmodell ausschliesslich darauf basiere, Patente zu
  • ...
iusNet IP 29.06.2021

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.