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Gemeingut

Die dreidimensionale Darstellung eines medizinischen Inhalators gehört zum Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise erblicken in der betroffenen Darstellung einen Inhalator für die beanspruchten Produkte.
IusNet IP 29.08.2024

«ID NOW» wirkt für die beanspruchten medizinischen Diagnosegeräte beschreibend

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer bestätigt den Gemeingutcharakter des Zeichens und damit das Fehlen der nötigen Unterscheidungskraft; denn die massgebenden Verkehrskreise verstehen «ID NOW» im Zusammenhang mit Produkten zum schnellen Erkennen von bakteriellen und viralen Krankheiten ohne weiteres als beschreibend sowie anpreisend.
iusnet IP 23.04.2024