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Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Die Widerspruchsmarke "IMPERIAL" hat wegen ihrer anpreisenden Wirkung nur eine schwache Kennzeichnungskraft, und in der angefochtenen Marke steht das Element "Tierra" im Vordergrund. Deshalb ist eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr fehlt, weil unwahrscheinlich ist, dass das Element "Imperial" als gemeinsames Stammelement der beiden Marken verstanden wird.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Die Identität der durch beide zu vergleichenden Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck der prägenden identischen Wortelemente führen zu einer (unmittelbaren sowie mittelbaren) Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 04.11.2018

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Insbesondere wegen der identischen Verwendung des Begriffs "Manufactum" in Alleinstellung durch die neue Marke ist – zumal angesichts der bezüglich der betroffenen Waren nur durchschnittlichen oder gar geringen Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise – auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu schliessen.
iusNet IGR 04.11.2018

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