Fabio Versolatto ist als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Immaterialgüter-, Wettbewerbs-, Vertrags- sowie Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständerechts tätig. Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und hat sein Studium 2010 mit dem Lizentiat abgeschlossen. Während seiner Studienzeit war er fünf Jahre lang als Werkstudent bei einem weltweit führenden IT- und Beratungsunternehmen in Zürich tätig, unter anderem auch in dessen Rechtsabteilung. Vor Erwerb des Anwaltspatents im Jahr 2014 arbeitete er von 2011 bis 2012 als Auditor und Gerichtsschreiber am Bezirksgericht Hinwil (ZH) sowie anschliessend von 2012 bis April 2014 als Substitut bei RENTSCH PARTNER AG. Er ist im November 2014 als Rechtsanwalt zu RENTSCH PARTNER AG gestossen.
Fabio Versolatto
Éclairages
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Markenrecht
Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.
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Anders als das IGE erachtet das BVGer die Kurz-Wortmarken ZEST und WEST trotz gleicher Waren infolge offenkundig abweichenden Sinngehalts als nicht verwechselbar
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Markenrecht
Sportsocken mit Gestaltungen am Fussrist bzw. Sockenschaft und Lasche am Schaftende nicht als Warenbildmarke schutzfähig
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Markenrecht
Farbbezeichnung RED kombiniert mit dem Begriff eines Tiers, ob real oder Fantasie wie z.B. DRAGON, genügen für eine Verwechslungsgefahr zur bekannten Marke RED BULL
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Markenrecht
Ineinandergreifende weinrote (Mond-)Sicheln einer Bildmarke erinnern laut BVGer zu stark an den geschützten Roten Halbmond
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Markenrecht
Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte
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Markenrecht
Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken
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Markenrecht
Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch
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Markenrecht
Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen
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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an
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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Kein Licht am Ende des Tunnels für «Luminarte» im Kennzeichenstreit gegen «Lumimart»
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Markenrecht
Gebrauch des Zeichens Hybritec als "Linienmarke" für einzelne Gerätetypen über sieben Jahre genügt nicht als Beleg für die Verkehrsdurchsetzung
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Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
„Lage an unterschiedlichen Verkehrsachsen reicht trotz nur 10 km Distanz zwischen den Parteien nicht aus für besonders strengen Massstab im Firmenrecht“
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Markenrecht