«UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig
«UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig
«UNITED FOR YOUR SUCCESS» ist nicht eintragungsfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 27. Juli 2021 beantragte die United Grinding Group AG, Bern, die Markeneintragung des Zeichens «UNITED FOR YOUR SUCCESS» für Waren oder Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 37, 38, 40, 41 und 42. Mit Entscheid vom 8. März 2022 wies das IGE das entsprechende Gesuch ab, im Wesentlichen mit der Begründung, das Zeichen sei anpreisend und gehöre zum Gemeingut. Gegen diesen Entscheid erhob die United Grinding Group AG am 5. April 2022 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Die Beschwerdeführerin argumentiert u.a. mit einem Anspruch auf Gleichbehandlung in Bezug auf bereits anerkannte Zeichen. Wir verzichten auf eine entsprechende Zusammenfassung, weil eine Gleichbehandlung ohne weiteres abgelehnt wird mit der Begründung, die beantragte Marke unterscheide sich deutlich von den anerkannten (vgl. E. 5.3 des Urteils).
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Unterscheidungskraft (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 2 Bst. a MSchG sind dem Gemeingut zugehörige Zeichen vom Markenschutz ausgeschlossen, sofern sie sich nicht...
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