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Thomas Körner

Auteur
Thomas Körner
Dr. sc. techn. ETH, Schweizer Patentanwalt, European Patent Attorney, MAS IP ETH

Thomas Körner studierte Physik in Erlangen und London (Imperial College) und promovierte an der Abteilung für Elektrotechnik der ETH Zürich. Ferner forschte er am Laser-Forschungslabor des Klinikums Grosshadern an der LMU München und absolvierte einen Master of Advanced Studies (MAS) in Intellectual Property an der ETH Zürich.

Seit 2001 im Patentwesen tätig, verfügt er über umfangreiche Erfahrungen in der Erlangung und Durchsetzung von Patenten sowie in der Abwehr unberechtigter Ansprüche. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen vor allem die angewandte Optik, die Theorie elektromagnetischer Felder, die Automatisierungs- und Energietechnik, die Halbleitertechnologie, die Computerphysik sowie die Medizintechnik.

Thomas Körner arbeitete in der Zeit von 2001-2003 als Patentanwalt bei der ABB Schweiz, wo er u.a. den Bereich Leistungshalbleiter betreute. Danach war er bis 2007 Patentkoordinator bei der im Druckerzubehörgeschäft tätigen Pelikan Hardcopy. Vor der Gründung seiner eigenen Patentanwaltskanzlei im Jahr 2009 war er bis 2011 verantwortlich für den gewerblichen Rechtsschutz bei Kulicke & Soffa, einem globalen Marktführer für Halbleitermontageautomaten.

Thomas Körner berät und vertritt als zugelassener Vertreter vor dem europäischen Patentamt und als Schweizer Patentanwalt sowie deutscher Patentassessor Mandanten in allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere im Erfindungs- und Softwareschutz auf schweizerischer, europäischer und internationaler Ebene.

Set 2017 ist er Ratsmitglied beim Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter (epi), ferner Mitglied im epi Litigation Committee und im epi Professional Conduct Committee.
 

Éclairages

Éclairages
Patentrecht

Beschwerde gegen das nach bundesgerichtlichem Rückweisungsentscheid ergangene Urteil O2023_004 vom 12. Oktober 2023 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 455 556 B1

Das Bundesgericht hatte in einem zweiten Urteil zu demselben Fall die Bindungswirkung seines bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids zu behandeln.
iusNet IP 31.10.2024
Éclairages
Patentrecht

Kein Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Patents EP 1 934 414 B1 – und überhaupt keine Äquivalenz

Keine Prüfung auf Nachahmung (Äquivalenz) ohne entsprechendes Parteivorbringen? Kein Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Patents EP 1 934 414 B1 – keine Prüfung auf Nachahmung gemäss Art 66 Abs...
iusNet IP 28.01.2024
Éclairages
Patentrecht

Grundsatz der Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 57 ZPO) im patentrechtlichen Verletzungsverfahren – wenn schon, dann konsequent?

Nach Zurückverweisung durch das BGer hat das BPatGer nicht nur – wie vorgegeben – die Neuheit des Schutzanspruchs (bejaht) gemäss Eventualantrag nachgeholt. Das BPatGer hat auch umfassend geprüft, ob der...
iusNet IP 10.12.2023
Éclairages
Patentrecht

Beschwerde gegen das Urteil O2020_017 des Bundespatentgerichts betr. Verletzung des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 455 556 B1

Reichweite des Grundsatzes der Rechtsanwendung von Amtes wegen (Art. 57 ZPO)
iusNet IP 23.10.2023
Éclairages
Patentrecht

Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung

Die Beweislast für die offenkundige Vorbenutzung trägt die Beklagte. Das Bundespatentgericht wendet bei der Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit grundsätzlich den vom Europäischen Patentamt (EPA) entwickelten Aufgabe-Lösungs-Ansatz an.
iusNet IP 30.05.2022
Éclairages
Patentrecht

Beschluss des Verwaltungsrats vom 15. Dezember 2020 zur Änderung der Regeln 117 und 118 der Ausführungsordnung zum Europäischen Patentübereinkommen (CA/D 12/20)

Änderung von EPÜ Regel 117 und 118 Absatz 2 der Ausführungsordnung zum EPÜ
iusNet IP 23.02.2021