Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung
Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung
Einrede der mangelnden Rechtsbeständigkeit des schweizerischen Teils eines europäischen Patents - Aufgabe-Lösungs-Ansatz des europäischen Patentamts und dessen Anwendung
I. Ausgangslage (Zusammenfassung / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Das Patent betrifft - verkürzt dargestellt - ein zumindest teilweise mit Thionylchlorid gefülltes Transportfass mit einem Spundloch und einem in dieses eingesetzten Spundlochdeckel mit einem Deckelkörper zum Verschliessen des Spundlochs, wobei eine am Deckelkörper anliegende und diesen in Umfangsrichtung umschliessende Dichtung im Wesentlichen und mit zumindest 80% Massenanteil aus einem vollhalogenierten Polymer, insbesondere PTFE und/oder PCTFE, besteht; ferner die Verwendung entsprechender Polymere zum Abdichten eines Transportfasses, welches zumindest teilweise Thionylchlorid enthält.
Anspruch 1 bzw. 9 des durch Teilverzicht (veröffentlicht am 30. September 2019 unter der Nummer CH/EP 2 468 653 H1) eingeschränkten Schweizer Teils des Patents lauten in der Gliederung der Klägerin wie folgt:
1A Transportfass, insbesondere Rollsickenfass,
1B zum Transport von flüssigem Thionylchlorid,
1C mit einem Fasskörper (12) zur Ausbildung eines Transportvolumens (14),
1D wobei das Transportvolumen (14) des Fasskörpers (12) zumindest teilweise mit Thionylchlorid gefüllt ist und
1E wobei der Fasskörper (12) mindestens ein Spundloch (22, 24) zum Einfüllen von Thionylchlorid in das Transportvolumen (14) und/oder zum Entleeren von Thionylchlorid aus dem Transportvolumen (14) aufweist, und
1F einem in das Spundloch (22, 24) eingesetzten Spundlochdeckel (32) zum Verschliessen des Thionylchlorid enthaltenden Transportfasses (10) umfassend
1G einen Deckelkörper (34) zum Verschliessen des Spundlochs (22, 24) des Transportfasses (10) und
1H eine an dem Deckelkörper (34) anliegende und den Deckelkörper (34) in Umfangsrichtung umschliessende Dichtung (42),
1I dadurch gekennzeichnet, dass
1J die Dichtung (42) im Wesentlichen aus einem vollhalogenierten Polymer,...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.