Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig
Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig
Das Zeichen «Deluxe (fig.)» ist bezüglich der beanspruchten Produkte der Lebensmittel- und Getränkeindustrie nicht schutzfähig
I. Ausgangslage
Am 30. April 2015 teilte die OMPI dem IGE den Schutz der international registrierten Marke Nr. 1'235'004 der deutschen Lidl Stiftung + Co. KG (nachfolgend auch Bf) gestützt auf eine Basiseintragung in der Tschechischen Republik für Waren der Klassen 5, 29, 30, 31, 32 sowie 33 mit, wobei sich das Zeichen wie folgt präsentiert:
Mit Verfügung vom 23. November 2017 verweigerte das IGE den verlangten Schutz für alle durch die Marke beanspruchten Produkte. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, weil das Zeichen in mehreren schweizerischen Landessprachen klar als die Bezeichnung von Luxus oder luxuriös zu verstehen sei, erschöpfe es sich in einer direkt beschreibenden und qualitativ anpreisenden Angabe; ihm fehle daher die nötige Unterscheidungskraft. Gegen diesen Entscheid erhob die Lidl Stiftung + Co. KG am 9. Januar 2018 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters
1. Grundsätzliches:
a) Die Tschechische Republik und die Schweiz sind...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.