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Markeneintragung für „WingTsun“

Markeneintragung für „WingTsun“

Jurisprudence
Markenrecht

Markeneintragung für „WingTsun“

I. Ausgangslage

Am 15. April 2014 meldete die EWTO-Schulen Schweiz GmbH beim Eidg. Institut für Geistiges Eigentum (nachfolgend IGE) die Wortmarke „WingTsun“ ohne Farbanspruch für Waren der Klassen 35, 28 und 41 an. Mit Verfügung vom 19. April 2016 wies das IGE das Gesuch definitiv zurück für die Waren der Klassen 35 und 28 sowie einen Teil der Waren der Klasse 41. Zur Begründung brachte es im Wesentlichen vor, Wing Tsun sei die Bezeichnung eines chinesischen Kampfsportstils, werde damit als Sachbezeichnung verwendet und könne daher nicht einem bestimmten Anbieter zugeordnet werden. Dem Zeichen fehle es an der notwendigen Unterscheidungskraft und es sei dem Gemeingut zuzurechnen. An der Bezeichnung „Wing Tsun“ bestehe für die strittigen Waren und Dienstleistungen auch ein absolutes Freihaltebedürfnis, da keine zahlreichen gleichwertigen Alternativen für die Bezeichnung dieser Kampfsportkunst verfügbar seien. Eine Verkehrsdurchsetzung sei daher nicht möglich.

II. Erwägungen unter dem Aspekt der erforderlichen Unterscheidungskraft

  • Zeichen, denen die für eine Individualisierung der Ware oder Dienstleistung des
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iusNet IGR 23.08.2018

 

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