Die Widerspruchsmarke «EVAX» setzt sich gegen «eva intima» und «eva intima (fig.)» teilweise durch
Die beanspruchten Produkte sind zwar teilweise identisch, unterscheiden sich jedoch z.T. wiederum ausreichend, was zur teilweisen Gutheissung bezüglich «eva intima» führt. Die Beschwerde bezüglich «eva intima (fig.) wird vollumfänglich gutgeheissen, obschon das figürlichen Element im jüngeren Zeichen keine dominante Wirkung entfalte.
Die nötige Unterscheidungskraft fehlt einem Zeichen, welches dem «I love you»-Emoji entspricht
Die zweite Beschwerdekammer des EUIPO bestätigt, dass das beantragte Zeichen nicht die verlangte minimale Unterscheidungskraft aufweist, da es dem Emoji für «I love you» gleichkommt.
Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft
Trotz deutlich abgelaufener Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage wird dieselbe behandelt wegen offensichtlich sowohl heutiger wie auch auf den Zeitpunkt des Marken-Eintragungsgesuches zutreffender Banalität bzw. fehlender Originalität des Zeichens. Materiellrechtlich erweist es sich – mit analoger Begründung wie für die Fristenfrage – als nichtig, weil ohne relevante Unterscheidungskraft.
Verwechslungsgefahr zwischen vier Marken mit dem Element «Reine(s)» und «La Cuvée des Reines»; alle (u.a.) für Weinprodukte
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits; dies unter Bezugnahme auf die Vorinstanz sinngemäss insbes. angesichts ausgeprägter Produkteähnlichkeit.
Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs
Die Anträge auf Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie analog dazu «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs setzen sich durch, weil die durch die Marken- und/oder Lizenznehmerin eingereichten Belege für einen relevanten Markengebrach nicht ausreichten und kein begründeter Nichtgebrauch vorlag.
«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
Trotz vorhandener Produkte- und gewisser Zeichenähnlichkeiten setzt sich die Widerspruchsmarke gegen das jüngere Zeichen nicht durch, weil die dominierenden Elemente beider Marken insbes. im Sinngehalt einen genügenden Abstand herstellen, welcher durch das grafische Element «PK» in der angefochtenen Marke noch betont wird.
Verstoss von zwei Tesco-Zeichen gegen Markenrechte von Lidl sowie Urheberrechtsverletzung betr. Lidl-Marke mit Schriftzug
Das Gericht bejaht (u.a.) eine markenrechtliche Verletzung der beiden fraglichen Lidl-Marken durch die CCP-Zeichen von Tesco. Gleichzeitig wird eine Verletzung von Urheberrecht an der «mark with text» festgestellt.
«acara» setzt sich gegen «AICARE (fig.)» nicht durch
Das Gericht bestätigt eine fehlende Verwechslungsgefahr. Zwar bejaht es eine Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit; indessen führe die erhöhte Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise trotz normaler Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke dazu, dass keine relevante Verwechslungsgefahr bestehe.
Fehlende Unterscheidungskraft der Warenbildmarke «[Socke] (fig.)»
Das BVGer bestätigt, dass die beantragte «[Socke] (fig.)» keine von der üblichen Gestaltungsvielfalt genügend abweichenden Merkmale aufweist, somit nicht auf eine betriebliche Herkunft hinweist und daher die verlangte Unterscheidungskraft verfehlt. Auf eine Prüfung der Freihaltebedürftigkeit wird dementsprechend verzichtet.
Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit (Pharmaka) vor, was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen insbes. eine erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, der durchschnittliche Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr.