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Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Fachbeitrag
Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.
sic! 09/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Fachbeitrag
Patentrecht

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Fachbeitrag
Patentrecht

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Fachbeitrag
Patentrecht

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Zur dritten Äquivalenzfrage

Fachbeitrag
Patentrecht

Zur dritten Äquivalenzfrage

Eine Patentverletzung liegt nicht nur vor, wenn beim Verletzungsgegenstand sämtliche Anspruchsmerkmale wortsinngemäss erfüllt sind, sondern auch, wenn ein Dritter den patentierten Gegenstand nachahmt. Der Schutzbereich wird dabei über den Anspruchswortlaut hinaus erweitert. Das Bundesgericht hat kürzlich die Praxis des Bundespatentgerichts bestätigt, dass zur Überprüfung, ob eine Nachahmung vorliegt, insgesamt drei Fragen zu stellen sind. Verneint ein Gericht mindestens eine der drei Fragen, liegt keine widerrechtliche Nachahmung vor. Die dritte Frage berücksichtigt den Aspekt der Rechtssicherheit. Denn Dritte müssen ohne unzumutbaren Aufwand beim Studium des Patents erkennen können, was erlaubt ist und was nicht. Der Beitrag untersucht die gerichtliche Anwendung der dritten Frage in der Schweiz und zieht einen Vergleich mit der Rechtsprechung aus Deutschland.
sic! 05/2017

When in Rome do as the Romans do?

Fachbeitrag
Patentrecht

When in Rome do as the Romans do?

Die durch die Entscheidung T62/05 der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts gestiftete Verwirrung zur Frage, welche Bedingungen an die gültige Übertragung eines Prioritätsrechts gestellt werden müssen und welches Recht auf Prioritätsrechtsübertragungen anwendbar ist, klärte eine neuere Entscheidung T205/14, die in diesem Beitrag vorgestellt wird: Es ist das auf den Vertrag anwendbare nationale Recht. Der Artikel stellt die Entscheidung T205/14 sowie deren Rezeption in die nationale Rechtsprechung der Vertragsstaaten vor. Der Beitrag leuchtet zudem die Grenzen der Aussagen der T205/14 aus und zeigt auf, worauf bei der Abfassung von Prioritätsrechtsübertragungserklärungen auch nach der Klarstellung in der T205/14 zu achten ist.
sic! 03/2017

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

Fachbeitrag
Patentrecht

«FRAND»-Obliegenheiten bei standardessentiellen Patenten aus vertrags- und kartellrechtlicher Perspektive

Während sich im Ausland bereits zahlreiche Gerichte mit den Implikationen des Urteils des EuGH vom 16. Juli 2015 in Sachen Huawei gegen ZTE beschäftigten, existiert in der Schweiz so weit ersichtlich kein ­Gerichtsentscheid zu den Fragen rund um die Lizenzierung standard­essentieller Patente bzw. zur recht­lichen Tragweite von FRAND-Er­klärungen. Auch in der Schweizer Literatur wurde die Thematik bisher bloss punktuell behandelt. Aufgrund der wachsenden Bedeutung von Standards ist auch in der Schweiz mit Prozessen mit Bezügen zu standardessentiellen Patenten bzw. zur FRAND-Thematik zu rechnen.
sic! 01/2019

Patentierung von computerimplementierten Simulationen

Fachbeitrag
Patentrecht

Patentierung von computerimplementierten Simulationen

Anfang dieses Jahres wurde der Grossen Beschwerdekammer des ­Europäischen Patentamts (EPA) ein Antrag gestellt, der computerim­plementierte Simulationen betrifft. Die technische Beschwerdekammer stellte sich nämlich die Frage, ob dem Verfahren T 489/14, «Pedestrian ­simulation / Connor», betreffend eine Simulation von Fussgängern, die ­Patentfähigkeit zugesprochen werden soll. Dabei scheint die antrag­stellende technische Beschwerde­kammer den bereits ergangenen Entscheiden zu Simulationen («In­fineon» und «Areva») zu widersprechen. Hintergrund ist eine Besonderheit der Ansprüche im Antrag auf Patenterteilung: Nebst der Anwendung auf ein Computersystem enthalten die Ansprüche keinen (weiteren) technischen Effekt, der für die Prüfung der erfinderischen Tätigkeit als tech­nisches Mittel infrage kommt.
sic! 12/2019

Sturm im Wasserglas

Fachbeitrag
Patentrecht

Sturm im Wasserglas

Neu schützt das Patentgesetz die Behandlungsfreiheit von Medizinalpersonen. Patentrechtliche Autoren befürchten, dass diese neuen Bestimmungen den Patentschutz für die zweite medizinische Indikation wirkungslos machen werden. Aufgrund der Entwicklungsgeschichte sowie der rechtlichen und regulatorischen Besonderheiten ist eine solche Entwicklung in der Schweiz nicht zu befürchten. Das ausschliessliche Recht, das Anbieten und Bewerben eines Arzneimittels für eine patentgeschützte Indikation zu kontrollieren, bietet ausreichend Handhabe, die Abgabe von Generika ausserhalb der zugelassenen Indikation zu verhindern. Ohnehin haben weder Ärzte noch Apotheker einen Anreiz, Generika für eine patentgeschützte Indikation abzugeben. Dies im Unterschied zum europäischen Ausland. Diese schweizerischen Besonderheiten verhindern eine Patentverletzung unabhängig davon, ob Swiss-type claims als zweckgebundene Verwendungsansprüche oder – der jüngeren deutschen Rechtsprechung folgend – als zweckgebundene Stoffansprüche behandelt werden.
sic! 07-8/2019

Patente und kartellrechtliche Zugangsgewähr – Motor für die digitale Zukunft?

Fachbeitrag
Patentrecht

Patente und kartellrechtliche Zugangsgewähr – Motor für die digitale Zukunft?

Seit jeher stehen Patente und Wettbewerb(srecht) in einem nicht spannungsfreien, letztlich aber frucht­baren Komplementaritäts­verhältnis. Die digitale Transfor­mation bringt neue Herausforderungen für beide: Eine universelle, ­teilweise proprietäre Kommunikationsinfrastruktur, die algorithmische Datenwirtschaft oder die Internatio­nali­sierung der Wirtschaftsprozesse seien als Beispiele genannt. Diesen Veränderungen wird das traditionelle Kartell- und Patentrecht nicht vollauf gerecht, es besteht Handlungs- und Wandlungsbedarf. Der Beitrag erläutert den momentanen Rechtsstand im Schnittbereich von Patent- und Kartellrecht, zeigt die Herausforderungen durch die digitale Transformation auf und erarbeitet Bausteine für die weitere Rechtsentwicklung.
sic! 05/2019

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