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Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
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Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
«RiverLake Capital AG» darf infolge Verwechslungsgefahr in Bezug auf den in der Riverlake-Gruppe bereits verwendeten Begriff «Riverlake» nicht verwendet werden
Das BGer bestätigt, dass die RiverLake Capital AG diese Firma bzw. diesen Namen – auch als Domainnamen – nicht verwenden darf, weil ein Konflikt entsteht zum Begriff «Riverlake», welcher bereits durch verschiedene zur Riverlake-Gruppe gehörende Gesellschaften gebraucht wird.
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