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Die urheberrechtliche Individualität – eine methodische Annäherung

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die urheberrechtliche Individualität – eine methodische Annäherung

Der Individualität kommt im Urheberrecht zentrale Bedeutung zu, ist sie doch Voraussetzung dafür, dass ein Werk überhaupt einen Urheberrechtsschutz erreicht. Die Auslegung dieses Begriffs bereitet gemeinhin Schwierigkeiten und führt damit zu einer gewissen Rechtsunsicherheit darüber, ob und unter welchen Bedingungen ein Urheberrecht entsteht. Dieser Beitrag versucht mittels eines erweiterten methodischen Ansatzes – des 4-Schritte-Verfahrens – über die reine Begriffsebene der Individualität hinauszugehen und den individuellen Charakter aufgrund der spezifisch werk-adäquaten Kriterien hinsichtlich der jeweils infrage stehenden Werkkategorie präziser zu erfassen. Dabei wird gleichzeitig dafür plädiert, das sog.
sic! 10/2017

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Passivlegitimation bei Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen nach Art. 62 Abs. 1 lit. a und b URG – insbesondere bei Urheberrechtsverletzungen im Internet

Die Passivlegitimation bei urheberrechtlichen Unterlassungs- und Beseitigungsansprüchen ist mit vielen Unklarheiten verbunden. Diese multiplizieren sich, wenn es zu Urheberrechtsverletzungen im Internet kommt. Im vorliegenden Artikel soll versucht werden, mehr Klarheit zu schaffen. Sowohl auf dogmatischer Ebene als auch für die praktische Anwendung bei Urheberrechtsverletzungen im Internet.
sic! 09/2017

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

Fachbeitrag
Urheberrecht

Inpflichtnahme der Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen: Ist die Umsetzung der Providerhaftung im Vorentwurf vom 15. Dezember 2015 zum URG geglückt?

Dieser Beitrag widmet sich den im Vorentwurf vom 11. Dezember 2015 zur Änderung des Urheberrechts präsentierten Neuerungen im Bereich der Providerhaftung. Die vorgeschlagenen Massnahmen werden auf ihre Praxistauglichkeit und technische Machbarkeit hin untersucht. Wo dies sinnvoll erscheint, wird auf entsprechende Erfahrungen von Gesetzgebern in der EU und den USA rekurriert. Die Autorin ist der Ansicht, dass der Vorentwurf einerseits den Internet-Providern überhöhte Pflichten auferlegt, andererseits den Spezifika urheberrechtsintensiver Branchen nur ungenügend Rechnung trägt. Diesen Schwierigkeiten könnte jedoch mit einigen Anpassungen beigekommen werden. Schwerer wiegt allerdings die Befürchtung, dass einige der vorgesehenen Instrumente in den nächsten Jahren aufgrund der technologischen Entwicklung an Wirksamkeit einbüssen werden.
sic! 04/2017

Eine «digitale Seniorin», aber kein altes Eisen

Fachbeitrag
Urheberrecht

Eine «digitale Seniorin», aber kein altes Eisen

Mitten im Zweiten Weltkrieg, im Jahr 1941, hielt die ESchK ihre erste Sitzung ab. Das diesjährige Jubiläum ist Anlass zu einem Überblick über Meilensteine in der 75-jährigen Geschichte dieser Kommission von besonderer Rechtsnatur. Dies erscheint nicht zuletzt mit Blick auf die laufende Revision des URG, die auch für das Tarifverfahren grundlegende Neuerungen bringen könnte, von Bedeutung.
sic! 09/2016

Du streaming au cloud computing : quel avenir pour la copie privée en Suisse?*

Fachbeitrag
Urheberrecht

Du streaming au cloud computing : quel avenir pour la copie privée en Suisse?*

Les moyens de reproduire des œuvres à des fins privées sont en pleine évolution. Le présent article examine sous un angle critique l’approche de l’avant-projet de révision de la LDA concernant la copie privée et les redevances. Il expose les solutions qui, de l’avis de l’auteur, seraient les plus opportunes, compte tenu des idées fondamentales qui sous-tendent le droit d’auteur suisse.
sic! 09/2016

Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»

Fachbeitrag
Urheberrecht

Urheberrechtliche Beurteilung von «Embedding»

Radio- und TV-Veranstalter bieten ihre Sendungen häufig auf ihren Websites in Form von Streams an, auf die entweder «live» (also laufend, zeitgleich und unverändert zur Originalsendung) zugegriffen werden kann oder die als On-Demand-Service (d. h. in Form einer fest gespeicherten Datei) bei Bedarf, also zu einem Zeitpunkt nach der Wahl des Nutzers, abgerufen werden können. Mithilfe von sog. Embedding können Embedding-Provider den Endnutzern Streams auf ihren eigenen Websites zum Konsum zur Verfügung stellen. Die Streams werden dabei direkt vom Server oder Radio-/TV-Veranstalter abgerufen und von der betreffenden Website abgespielt.
sic! 05/2016

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

Fachbeitrag
Urheberrecht

Providerhaftung – auf dem Weg zum Urheberverwaltungsrecht?

Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2015 einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem das Urheberrecht modernisiert und im Namen der Pirateriebekämpfung eine Reihe neuer Pflichten für Internet-Service-Provider eingeführt werden sollen. Der vorliegende Beitrag untersucht diese Vorschläge vor dem Hintergrund einer Darstellung der Grundzüge der Providerhaftung, also der zivilrechtlichen Verantwortlichkeit von Internet-Service-Providern im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen, die von Dritten unter Verwendung ihrer Dienste begangen werden. Er kommt zum Schluss, dass der Gesetzesentwurf in diesem Bereich weit über das Ziel hinausschiesst und grundlegend überarbeitet werden muss.
sic! 03/2016

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

Fachbeitrag
Urheberrecht

Zur Beschleunigung des Tarifverfahrens im Urheberrecht

Tarifgenehmigungsentscheide der Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten können heute bei zwei Rechtsmittelinstanzen angefochten werden: beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesgericht. Dieser doppelte Instanzenzug führt zu einer Verfahrensdauer, welche dem besonderen Bedürfnis nach rascher und endgültiger Entscheidung bei Tarifstreitigkeiten im Urheberrecht nicht genügend Rechnung trägt. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern sich dieses Verfahren verkürzen liesse, und plädiert für eine Direktbeschwerde ans Bundesgericht.
sic! 02/2016

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Die ESchK genehmigte mit den Beschlüssen vom 30. November 2012 bzw. 17. Dezember 2012 im Ge­nehmigungsverfahren betreffend den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) den revidierten GT 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR), welcher per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei kommt die ESchK zum Schluss, dass es sich bei Catch-up-TV um einen Anwendungsfall der Verwendung zum Eigengebrauch handelt und Catch-up-TV damit der zwingenden Kollektivverwertung ­untersteht. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Erwägungen der ESchK auseinander und geht unter Berücksichtigung des «Bibliotheks­lieferdienst»-Urteils des Bundesgerichts vom 28. November 2014 der Frage nach, ob sich der Tarif ausschliesslich auf Programme des frei empfangbaren Fernsehens (Free-TV) bezieht oder ob er ebenfalls auf Programme des Abonnementsfernsehens (Pay-TV) anwendbar ist.
sic! 10/2015

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Fachbeitrag
Urheberrecht

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung. Mit und dank deren Erkenntnisse soll es ermöglicht werden, eine urheberrechtlich adäquate Zuordnung von Fotografien jeder Art zu vollziehen, damit über einen Urheberrechtsschutz befunden werden kann, der dem Wesen des tatsächlich vorliegenden Werkes gerecht wird.
sic! 03/2015

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