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Ein Lob auf die Erheblichkeit

Fachbeitrag

Ein Lob auf die Erheblichkeit

Die Erheblichkeit ist ein umstrittenes Kriterium bei der Überprüfung der Zulässigkeit von Absprachen gemäss Art. 5 des Kartellgesetzes (KG). Zunächst war ihr Gehalt in der Praxis allgemein und selbst in der Praxis der Wettbewerbskommission (WEKO) umstritten. Dann wurde sie an sich durch einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer) im Fall «Gaba» infrage gestellt; doch das gleiche Gericht vollzog – vielleicht – eine Kehrtwende und betonte die Wichtigkeit der Erheblichkeitsprüfung in den Fällen «Baubeschläge» und «Bergsport»1. Was nun? Es wird hier die These vertreten, die Überprüfung der Erheblichkeit sei nicht nur ökonomisch sinnvoll, sondern sie sei sogar eine grosse Stärke des Schweizer Wettbewerbsrechts.
sic! 06/2016

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Fachbeitrag

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erhielt der EuGH Gelegenheit, die unionsrechtliche Zulässigkeit einer belgischen Regelung zu beurteilen, nach der – neben den Urhebern – auch Verlage an den Erlösen aus der Reprografievergütung beteiligt werden. Der EuGH erachtet eine solche Regelung als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und stellt sich damit gegen die in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist diese Verwertungspraxis sodann auf dem Prüfstand im Rahmen eines gegenwärtig beim BGH anhängigen Verfahrens, das ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort angestrengt hat1. Die im Rahmen des EuGH-Urteils und des deutschen VG-Wort-Verfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen geben Anlass, die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verlagsbeteiligung in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 05/2016

Das neue administrative Löschungsverfahren im Gefüge des Markenprozessrechts

Fachbeitrag

Das neue administrative Löschungsverfahren im Gefüge des Markenprozessrechts

Der «Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs» (demande de radiation pour défaut d’usage / domanda di cancellazione per mancato uso) wird am 1. Januar 2017 als neues Verwaltungsverfahren in Markensachen in Kraft treten1. Er soll der «Verstopfung» der Markenregister durch Eintragungen entgegenwirken, die am Markt nicht gebraucht werden, aber aus Verspätung, Bequemlichkeit oder um als Reserve zu dienen nicht gelöscht worden sind. In welchem Verhältnis steht das neue Administrativverfahren zu anderen Rechtsbehelfen des Markenrechts, namentlich zum Widerspruchsverfahren und zum Zivilprozess?
sic! 04/2016

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Fachbeitrag

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Nach dem EuGH ergibt sich die Antwort auf die Vorlagefrage im vorliegenden Verfahren aus der blossen Anwendung der im Svensson-Entscheid begründeten Rechtsprechung zum Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke durch das Setzen von Links. In tatsächlicher Hinsicht bestehen allerdings zentrale Unterschiede. Während im Svensson-Entscheid die urheberrechtliche Bedeutung von «anklickbaren Links» zu beurteilen war, geht es im vorliegenden Verfahren um sog. Framing und Inline Linking, bei welchen fremde Inhalte auf einer Website eingebettet und dem Benutzer der Website ty­pischerweise ohne Anklicken eines Links angezeigt werden. Entgegen der Einschätzung des EuGH ist der vorliegende Entscheid damit nicht eine ­blosse Anwendung, sondern eine massgebliche Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung. Die mit diesem Entscheid geschaffene Rechtslage erscheint dabei als problematisch, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke, die auf einer beliebigen Website frei zugänglich sind, auch auf jeder anderen Website zugänglich gemacht werden dürfen. Eine derartige Weiterentwicklung der Rechtslage hätte der EuGH zumindest näher begründen müssen.
sic! 12/2015

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Fachbeitrag

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Die Patentlandschaft in Europa steht vor einer grösseren Änderung. Die Europäische Union (EU) schafft im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einen einheitlichen Patenttitel und ein einheitliches Patentgericht. Auch das Eidgenös­sische Institut für geistiges Eigentum (IGE) denkt offen über strukturelle Reformen des Schutzes für tech­nische Erfindungen in der Schweiz nach. In diesem Rahmen spielt das IGE mit dem Gedanken der Einführung einer Vollprüfung des Schweizer Patents, die auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit beinhaltet, der Etablierung einer Neuheitsschonfrist für Offenbarungen des Erfinders und der Einführung eines Gebrauchsmusters. In diesem Zusammenhang hat das IGE eine Studie durchführen lassen, die diese Fragen unter Berücksichtigung der beteiligten Kreise analysiert4. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse der Studie und die möglichen Szenarien kurz diskutiert werden.
sic! 12/2015

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Fachbeitrag

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Rund dreissig Jahre nach Einführung von Patentansprüchen in der sogenannten schweizerischen Form bereitet deren Handhabung noch immer erdenkliche Mühe – und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern bereits im Grundsätzlichen. Dies betrifft etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arzneimittelhersteller ein Patent auf eine zweite medizinische Indikation eines bekannten Wirkstoffs direkt verletzt, wenn er diesen Wirkstoff mit einer auf die patentfreie Indikation beschränkten Marktzulassung vermarktet (sog. skinny label), das Arznei­mittel aber letztlich (auch) für die geschützte Indikation abgegeben wird. Diese – in der Schweiz gerichtlicher Klärung harrende – Frage nach der direkten Verletzung gewinnt mit der bevorstehenden Einführung des Ärzte- und Apothekerprivilegs an praktischer Bedeutung.
sic! 11/2015

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Fachbeitrag

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergü­tungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den ­Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden. In diesen Schnittstellenbereichen zwischen urheberrechtlichen Schranken und nicht kongruenten tatsächlichen Nutzungsumfeldern stellen sich Fragen, deren Beantwortung unmittelbar mit der Rechtsnatur der Privatvervielfältigungsschranke zusammenhängen. Der EuGH gibt auf diese Fragen zwar keine abschliessenden Antworten, sondern verweist auf die mitgliedstaatlichen Regelungen. Nichtsdestotrotz gibt der Entscheid Anlass, die diesbezügliche – nur zum Teil geklärte – Rechtslage in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 7-8/2015

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Fachbeitrag

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Das von Jacques de Werra herausgegebene Handbuch bietet auf 500 Seiten mit 19 voneinander unabhängigen Beiträgen in englischer Sprache, verfasst von 21 Autoren aus Westeuropa, den USA sowie China, Indien und Japan, einen reichhal­tigen, überaus bunten Strauss an Fakten und Reflexionen zu den verschiedenen Lizenzvertragsarten und zum Lizenzvertragsrecht überhaupt, wobei der Fokus abgesehen von den erwähnten asiatischen Ländern auf Europa und die USA gerichtet ist. Die sich aus den Beiträgen ergebende Vielfalt ist für den wissenschaftlich motivierten Leser sehr reizvoll, zeigt aber auch, wie gross die bestehenden Differenzen der rechtlichen Regelungen nur schon innerhalb Westeuropas sind – trotz aller Beteuerungen der zuständigen Organe, dass in der heutigen Wissensgesellschaft der rechtliche Rahmen die Verbreitung von Wissen nicht behindern dürfe, sondern erleichtern müsse. Die ­«föderalistische» Vielfalt erschwert bekanntlich IP-bezogene Transaktionen und erhöht die Transaktionskosten erheblich. Der mit dem Handbuch (mit-)verfolgte Zweck liegt denn auch erklärtermassen darin, wissenschaftlich aufbereitete Grundlagen für eine internationale Harmonisierung des Lizenzvertragsrechts bereitzustellen. Diesen Zweck erreicht das Handbuch mit seinen durchwegs auf hohem Niveau angesiedelten Bei­trägen von Akademikern und Prak­tikanten insgesamt überzeugend. Verschiedene Beiträge sind auch für den Praktiker unmittelbar von Nutzen.
sic! 05/2015

Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen

Fachbeitrag

Änderungen bei gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsfällen

In der Europäischen Union findet seit 2015 eine neue Brüssel-I-Verordnung Anwendung und wird ein einheit­liches Patentgericht aufgebaut. Dieser Artikel stellt die Änderungen für die gerichtlichen Zuständigkeiten in grenzübergreifenden europäischen Patentverletzungsverfahren vor.
sic! 05/2015

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Fachbeitrag
Immaterialgüterrecht übergreifend
Urheberrecht
Markenrecht
Designrecht
Patentrecht

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.
Sebastian Saissi
iusNet IP 28.10.2021

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