Um die Internetnutzer auf die eigene Website zu leiten, registrieren Typosquatter bewusst Domain-Namen mit Tippfehlern, welche sich an berühmten Kennzeichen orientieren. Verankert in das Lauterkeits- und Kennzeichenrecht beurteilen Rechtsprechung und Lehre diese Form von Cybersquatting unterschiedlich. Die nicht gefestigte Spruchpraxis zum Typosquatting zeigt auf, dass sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland Rechtsunsicherheiten bestehen; der vorliegende Beitrag zeigt Kriterien auf, die dazu beitragen, diesen Umstand zu beseitigen.