Als ein Weg, um die fehlende Patentierbarkeit von Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers zu kompensieren, sind «Swiss-type Claims» (schweizerische Anspruchsform) für neue Verwendungen bekannter Medikamente umstritten. Da die Schweiz eine starke – und patentabhängige – Pharmaindustrie hat, ist es kein Wunder, dass sie als erstes Land diese Ansprüche zugelassen hat. Man kann sich vorstellen, dass dies ebenso in Europa Sinn macht. Für Neuseeland, welches keine grosse patentabhängige Industrie hat, ist eine solche Erlaubnis nicht angebracht. Dieser Artikel diskutiert die Natur solcher Ansprüche in einer rechtsvergleichenden Perspektive und untersucht die Situation in der Schweiz, beim Europäischen Patentamt und in Neuseeland. Der Artikel analysiert den Kontext, in dem Swiss-type Claims gewährt werden, und fragt, ob deren Gewährung der ökonomischen und Entwicklungs-Situation von Neuseeland angemessen ist.