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Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht

Voraussetzungen des Markeneintrags für Nutzungsberechtigte gemäss Art. 4 MSchG

Art. 4 MSchG setzt für das Recht des Nutzungsberechtigten auf Markeneintrag einen nachweisbaren Vertrag voraus, der zwischen dem wirklichen und dem angemassten Inhaber der Marke bestanden hat und noch besteht und der die Wahrung der geschäftlichen Interessen des Geschäftsherrn sowie eine Ermächtigung zum Gebrauch der fremden Marke zum Inhalt hat.
iusNet IGR 26.06.2018

Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht

Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung dank Unterscheidungskraft des Zeichens

Das Zeichen „NORMA (fig.)“ ist dank origineller, typischer grafischer Ausgestaltung eintragungsfähig infolge ausreichender Unterscheidungskraft.
iusNet IGR 26.06.2018

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Rechtsprechung
Markenrecht

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist mangels ausreichender Unterscheidungskraft nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke

Rechtsprechung
Markenrecht

Bedeutung eines Verstosses gegen das Wappenschutzgesetz für die Geltung einer Widerspruchsmarke

Gemäss Art. 2 lit. d MSchG sind Verstösse gegen geltendes Recht im Rahmen der Beurteilung des Schutzumfanges zu berücksichtigen. Weil die Widerspruchsmarke (mithin die Marke des Widerspruch Einlegenden) gegen das Wappenschutzgesetz verstösst, ist die mittels Widerspruchs angefochtene Marke im Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

Strafanzeige (Problematik der Nichtannahme) / Privatklägerschaft betr. missbräuchliche Herkunftsangabe

Rechtsprechung
Markenrecht

Strafanzeige (Problematik der Nichtannahme) / Privatklägerschaft betr. missbräuchliche Herkunftsangabe

Die Leistungsklage gemäss Art. 55 Abs. 1 MSchG setzt – in Verbindung mit Art. 115 Abs. 1 StPO – eine unmittelbare Schädigung voraus. Kann der Vorinstanz keine Willkür vorgeworfen werden, wenn sie aufgrund der ihr vorliegenden Angaben auf das Fehlen von Anhaltspunkten für ein vorsätzliches Verhalten bezüglich Art. 64 Abs. 1 lit. a MSchG schliesst, hat das Bundesgericht ihr in diesem Punkt beizupflichten.
iusNet IGR 26.06.2018

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Rechtsprechung
Markenrecht

Verwechslungsgefahr zwischen der Marke 618’425 „[Winkel] (fig.)“ und der Marke CH 677’453 „[Winkel] (fig.)“

Die Widerspruchsmarke kann zwar nicht für das durch sie verwendete abstrakte Winkelsymbol, jedoch für konkrete Gestaltung des Winkels Schutz beanspruchen. Durch die grafische Gestaltung hebt sich die schwache Widerspruchsmarke von der noch schwächeren angefochtenen Marke ab. Dabei liegen beide gerade noch ausserhalb der Sphäre des Gemeingutes.
iusNet IGR 19.08.2018

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Rechtsprechung

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren. Entsprechend fehlt es bei ihm an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018

Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht

Hinsichtlich der Marken RUCOCOLOR und RODACOLOR (fig.) für die beanspruchten Waren der Klasse 2 keine Verwechslungsgefahr

Das Gericht verneint eine Verwechslungsgefahr, insbesondere wegen der sehr kurzen kennzeichnungsstarken Elemente „Ruco“ und „roda“, der unterschiedlichen Abfolge von Buchstaben und des Bildelementes der angefochtenen Marke.
iusNet IGR 19.08.2018

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