Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das angefochtene Design im Vergleich zum geltend gemachten älteren keine designrechtlich relevanten Unterschiede aufweist, zumal die fraglichen Produkte (Wasserableitungs-Rohren und Rinnen) für die Design-Gestaltung keine technischen Vorgaben mit sich bringen.