Das Gericht erkennt auf Nichtigkeit des beklagtischen Zeichens «sensati-nail (fig.)» für die Produkte der Klassen 9 und 44 wegen Nichtgebrauchs. Für die Klasse 3 sei der Gebrauch bewiesen; dabei schaffe die Klägerin mit ihrem Zeichen eine Verwechslungsgefahr, weshalb sich die Marke «sensati-nail (fig.)» als gültig erweise.