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«Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«Airport Taxi Zürich Kloten AG» setzt sich firmenrechtlich gegen «FLUGHAFEN TAXI ZÜRICH AG» (und Übersetzungen) durch

Da die fraglichen Firmen in der Hauptsache tätigkeitsbezogene Sach- sowie Ortsbezeichnungen enthalten und die jüngere keine individualisierend wirkenden Zusätze enthält, ist eine Verwechslungsgefahr gegeben. Auch liegt ein besonderes Rechtsschutzinteresse der Klägerin vor, (u.a.) da Aufforderungen an die Beklagte wirkungslos blieben.
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