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Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Auch alte Dokumente sind bei der Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents zu berücksichtigen

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Patentrecht

Auch alte Dokumente sind bei der Beurteilung der Nichtigkeit eines Patents zu berücksichtigen

Im Rahmen der Nichtigkeit eines Patents aufgrund des Fehlens der erfinderischen Tätigkeit kommt das BGer im Entscheid 4A_282/2018 zum Schluss, dass das Alter der Dokumente nicht allein als entscheidend für die Bestimmung des Standes der Technik angesehen werden sollte.
Gilles Aebischer
iusNet IP 22.04.2019

Praxisänderung ergänzenden Schutzzertifikate

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Patentrecht

Praxisänderung ergänzenden Schutzzertifikate

In BGE 144 III 285 vom 11. Juni 2018 hat das Bundesgericht seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen für die Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) geändert. Es wendet sich von seiner bisherigen Praxis unter Anwendung des Verletzungstests ab und spricht sich für die Anwendung der Offenbarungstheorie aus. Der Entscheid hat somit Konsequenzen für Patentanmeldungen, Arzneimittel und die Frage der Verlängerung der Monopolposition des Zulassungsinhabers.
Brigitte Bieler
iusNet IGR 16.12.2018

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