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Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?

Kommentierung
Urheberrecht

Brompton Faltrad – Urheberrechtlicher Schutz eines Gebrauchsgegenstands?

Der EuGH setzt seine frühere Rechtsprechung zur Harmonisierung des urheberrechtlichen Werkbegriffs fort. Ist die Werkschöpfung durch technische Erwägungen bestimmt und besteht gleichwohl genügend Raum für den Ausdruck freier kreativer Entscheidungen, so ist gemäss EuGH die Anerkennung urheberrechtlichen Schutzes möglich.
Brigitte Bieler
iusNet IP 25.10.2020