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Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Kommentierung
Markenrecht

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022