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«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke

Jurisprudence
Markenrecht

«Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte als Werbeslogan und nicht als Marke

Die Formulierung «Sustainability through Quality» wirkt für die beanspruchten Produkte (Motoren etc.) als englisch-sprachiger Werbeslogan i.S.v. «Dauerhaftigkeit dank Qualität» und nicht als Marke. Dies insbes., weil ihm eine einprägsame erinnerungskräftige Aussage mit ungewöhnlichem, fantasievollem oder überraschendem Gehalt abgeht.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Jurisprudence
Markenrecht

Die Verwendung von «GC GOOGLE CAR (fig.)» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Das Gericht bestätigt eine durchschnittliche Zeichenähnlichkeit, zumal die jüngere Marke die ältere vollständig übernimmt. Es besteht ein relevantes Risiko der Rufausbeutung; dies insbesondere, weil die Widerspruchsmarke einen extrem hohen Bekanntheitsgrad geniesst und eines der drei Elemente des jüngeren Zeichens mit dem älteren identisch ist.
iusNet IP 24.04.2023

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Jurisprudence
Markenrecht

Die Verwendung von «GOOGLE CAR» wäre eine Rufausbeutung von «GOOGLE»

Das Gericht schliesst ohne weiteres auf eine schädliche Zeichenähnlichkeit und bestätigt aufgrund der offensichtlichen Bekanntheit der Widerspruchsmarke, dass die Verweigerung der Eintragung des jüngeren Zeichens als Unionsmarke rechtens war, weil es in ungerechtfertigter Weise von der Attraktivität der Widerspruchsmarke zu profitieren drohte.
iusNet IP 24.04.2023

Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

Jurisprudence
Urheberrecht

Die Pro Litteris hat alle formellen Voraussetzungen für Ermessens-Veranlagungen einzuhalten

Die Gemeinsamen Tarife (GT) der Pro Litteris enthalten u.a. bei Nichteinreichung von Fragenformularen konkrete Voraussetzungen wie Mahnung mit Nachfristansetzung für potenzielle neue Benutzer urheberrechtlich geschützter Werke. Diese Regeln sind durch die Pro Litteris einzuhalten und entsprechend als erfüllt nachzuweisen.
iusNet IP 24.04.2023

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Der Anspruch auf Übertragung oder Nichtigerklärung der Marke «CLUB C.__» dringt nicht durch

Unter anderem mangels Nachweises besserer Berechtigung fehlt schon die Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen aus Art. 3 Abs. 1 Bst. c sowie Art. 53 MSchG. Zudem sind die Argumente der Klägerin bezüglich fehlenden Ablaufs der Verwirkungsfrist gemäss Art. 53 Abs. 2 MSchG unbehelflich. Auch unlauteres Verhalten liegt nicht vor.
iusNet IP 24.04.2023

Ausführungen zu technisch bedingten Erscheinungsmerkmalen von Geschmacksmustern

Jurisprudence
Designrecht

Ausführungen zu technisch bedingten Erscheinungsmerkmalen von Geschmacksmustern

Die fehlende Schutzfähigkeit eines Designs, dessen Erscheinungsmerkmale ausschliesslich durch seine technische Funktion bedingt sind, beurteilt sich aufgrund der objektiven Umstände des Einzelfalles. Eine mögliche Mehrfarbigkeit des Designs ist nur zu beachten, wenn dieselbe aus der Eintragung des Geschmacksmusters ersichtlich ist.
iusNet IP 16.05.2023

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Zwar besteht Gleichheit oder starke Gleichartigkeit zwischen den Produkten und geniessen die Widerspruchsmarken grundsätzlich eine erhöhte Kennzeichnungskraft. Indessen führen die gewisse Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise zusammen mit der Distanz zwischen den Zeichen zur Abweisung der beiden Widersprüche.
iusNet IP 16.05.2023

Drei «Simba»-Marken setzen sich gegen «BIMBA TOYS (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Drei «Simba»-Marken setzen sich gegen «BIMBA TOYS (fig.)» nicht durch

Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich zur der Widerspruchsmarke angesichts der unterschiedlichen Produkte («Spiele, Spielsachen» gegenüber «Gymnastik- und Sportartikel») trotz durchschnittlichem bis erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad der massgebenden Verkehrskreise keine relevante Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 16.05.2023

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Das BGer bestätigt den Entscheid des BVGer hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen auf Seite der – leicht erhöht aufmerksamen – Verkehrskreise ohne besonderen Denk- oder Phantasieaufwand direkt beschreibend wirken.
iusNet IP 25.06.2023

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Das Zeichen «AI Brain» erweist sich mit Blick auf die durch das IGE nicht zugelassenen Produkte als beschreibend bzw. dem Gemeingut zugehörig und damit nicht eintragungsfähig. Es liegt kein Grenzfall vor, welcher für eine Eintragung im Zweifelsfall spräche. Eine Verkehrsdurchsetzung wurde nicht geltend gemacht.
iusNet IP 25.06.2023

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