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Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren.

Jurisprudence
Markenrecht

Der internationalen Marke «MERCI» ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren.

Das Wort «merci» gilt in der Schweiz allgemein als Ausdruck des Dankes. Es ist somit banal in dem Sinne, als es dem Gemeingut zuzurechnen ist. Auch besteht seitens der Konkurrenten ein Freihaltebedürfnis, muss es ihnen doch freistehen, «merci» ihrerseits als Höflichkeitsfloskel zu Werbezwecken zu verwenden.
iusNet IP 24.08.2019

Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben

Jurisprudence
Markenrecht

Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben

Die Anmeldung einer Marke muss so erfolgen, dass Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes klar und eindeutig bestimmt sind. Wenn Angaben zum Verhältnis zwischen zwei Farben so ausfallen, dass zahlreiche unterschiedliche Kombinationen möglich sind, ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.
iusNet IP 24.08.2019

Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung

Jurisprudence
Urheberrecht

Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung

Als Zitat i.S. der EU-Richtlinie zur Informationsgesellschaft gilt auch ein lediglich durch Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei zur Verfügung gestelltes Dokument. Eine bereits rechtswirksam erfolgte öffentliche Zugänglichmachung setzt entweder die Zustimmung des Rechteinhabers, eine Zwangslizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus.
iusNet IP 24.08.2019

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
iusNet IP 29.09.2019

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

Jurisprudence
Markenrecht

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

«IGP» kann als Abkürzung des im Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung enthaltenen Begriffs «indication géographique protégée» verstanden werden und die für die beantragte Marke «IGP» beanspruchten Produkte können in das Register für geschützte geografische Angaben aufgenommen werden. Deshalb ist eine Verwechslungsgefahr nicht auszuschliessen, wenn für dieselben Produkte auch eine Marke «IGP» eingetragen wird.
iusNet IP 29.09.2019

Dem Zeichen «Medical Reha Park (fig.)» ist im Vergleich zu «Medical Park» der Markenschutz zu gewähren

Jurisprudence
Markenrecht

Dem Zeichen «Medical Reha Park (fig.)» ist im Vergleich zu «Medical Park» der Markenschutz zu gewähren

Zwar besteht hinsichtlich der beanspruchten Produkte eine zumindest starke Gleichartigkeit und ist auch von einer Zeichenähnlichkeit auszugehen. Bei beiden Marken ist jedoch das Bildelement prägend und der so vermittelte Eindruck derart unterschiedlich, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 29.09.2019

Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden

Jurisprudence
Urheberrecht

Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden

Die durch Aldi kopierten spezifischen Oberflächengestaltungen von Schminkpuder in seiner Dose sowie der Dose selber betreffen schützenswerte kreative intellektuelle Elemente der Design-Urheber, weshalb Aldi durch das Kopieren eine Copyright-Verletzung beging. Daran ändert betr. Puder nichts, dass seine ursprüngliche Oberfläche beim Gebrauch verschwindet.
iusNet IP 29.09.2019

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Jurisprudence
Patentrecht

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Insbesondere darf sich jede Partei nur zweimal uneingeschränkt äussern (neue Tatsachen und Beweismittel einbringen). Eine Änderung der Patentansprüche wird dem Vorbringen von neuen Tatsachen (Noven) gleichgesetzt. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten.
iusNet IP 27.10.2018

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» setzt sich firmen- und markenrechtlich gegen «Arveron» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» setzt sich firmen- und markenrechtlich gegen «Arveron» durch

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» erweist sich als ausreichend unterscheidungskräftig im Verhältnis zu «Arveron SA», obschon beide Unternehmen ihren Sitz in Genf haben und im Immobiliensektor tätig sind. Dies insbes., weil «Rhône» im vorliegenden Zusammenhang nicht als geografischer Hinweis zu qualifizieren ist.
iusNet IP 27.10.2018

«Swiss Avia Consult Sàrl» ist im Verhältnis zu «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» unzulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Internet Domains

«Swiss Avia Consult Sàrl» ist im Verhältnis zu «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» unzulässig

Die Firma «Swiss Avia Consult Sàrl» schafft im Vergleich zu den Firmen «AVIA Fédération d’Importateurs Suisses indépendants en produits pétroliers» sowie «Avia SA» eine unzulässige Verwechslungsgefahr. Gleiches gilt bezüglich des durch die Swiss Avia Consult Sàrl verwendeten Domainnamens «swissaviacolsult.ch».
iusNet IP 27.10.2018

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