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Unlauterer Wettbewerb

Der Domain-Name «rspsa» einer Konkurrentin ist im Verhältnis zur Firma «RSP Rail Service Partner SA» namens-, firmen- sowie lauterkeitsrechtlich zulässig

Jurisprudence
Markenrecht
Namensrechtlich unterscheidet sich der Domain-Name «rspsa» gemäss ausführlicher Begründung durch das BGer genügend von «RSP Rail Service Partner SA». Hinsichtlich der weiteren Themen der Beschwerde (Firmenrecht, UWG sowie rechtliches Gehör) übernimmt das Gericht ohne weiteres die Argumentation der Vorinstanz, was zur Abweisung sämtlicher Beschwerdeanträge führt.
iusNet IP 23.06.2022

Urheberrecht am Scheideweg – wenn Künstliche Intelligenz (KI) mit der Kreativität menschlichen Schaffens konkurriert – oder vielmehr kooperiert

Articles thématiques
Urheberrecht
Beethoven’s 10., eine mittels KI vollendete Symphonie, der „Next Rembrandt“, ein vom Computer geschaffenes Gemälde, zwei Entscheide aus dem chinesischen Recht zur Frage, ob ein durch KI geschaffenes Werk urheberrechtlichen Schutz geniessen kann. Inwieweit vermöchten die urheberrechtlichen Bestimmungen zu fotografischen Werken einen Lösungsansatz zu bieten?
Inge Hochreutener
iusNet IP 20.12.2020

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
«VALS» in einem Prospekt für in der Schweiz vertriebene französische Keramikplatten wirkt nur als irreführende Herkunftsangabe nach MSchG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts als Hinweis auf Produkte aus Vals wirkt oder als Irreführung nach UWG, wenn der Gesamteindruck des Prospekts bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte irreführend wirkt.
iusNet IP 13.10.2019

«atrimos immobilien gmbh» ist im Verhältnis zu «altrimo ag» sowohl firmen- als auch lauterkeitsrechtlich zulässig

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht
Die Klage der « altrimo ag» gegen die «atrimos immobilien gmbH» wird abgewiesen. Zwar bestehen gewisse Überschneidungen der betroffenen Geschäftsfelder. Indessen liegen auf beiden Seiten kennzeichungsstarke Fantasieelemente vor, weshalb firmenrechtlich keine Verwechslungsgefahr besteht. Auch die tatsächlich verwendeten Logos sprachen nicht für einen (lauterkeitsrechtlichen) Verstoss.
iusNet IP 29.09.2019

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil «Bachmann» ein Familienname sei und weil vorliegend eine Verwechslungsgefahr ausgeschlossen sei.
iusNet IGR 16.12.2018

Personalisierte Medien und Unterhaltung

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«Personalisierung» ist zu einem neuen Schlagwort in der modernen Online-Medien- und -Unterhaltungsindustriewelt herangewachsen. Neue technologische Rahmenbedingungen ermöglichen die im Voraus getroffene Abstimmung medialer Inhalte mit mutmasslichen Empfängerbedürfnissen. Das Phänomen ist in der Medienlandschaft insofern neu, als klassische Medien bislang eine an die Allgemeinheit gerichtete Massenkommunikation erbrachten. Massschneiderung von Inhalten auf unterschiedliche Empfänger widerspricht aber diesem Konzept und wirft neue rechtliche Fragen auf. Der vorliegende Diskussionsbeitrag untersucht Personalisierung als neues Phänomen anhand diverser neuer Geschäftsmodelle in der modernen Medien- und Unterhaltungsbranche. Dabei werden zuerst ökonomische und soziologische Faktoren der Personalisierung erörtert («Personalisierungsfaktoren»). In einem zweiten Schritt werden vier der wichtigsten Wirkungsebenen der Personalisierung anhand praktischer Beispiele illustriert: a) das persönliche Gerät, b) der personalisierte Inhalt, c) interaktiv-persönliche Medienangebote und schliesslich d) das persönliche Smart Home, die sich wohl am nähesten in der Privatsphäre von Kunden befindende Personalisierungsstation. Jedes Beispiel beschlägt verschiedene rechtliche Anwendungsfelder. In einem dritten Schritt werden diese überblicksweise analysiert und vertieft, insbesondere Aspekte des Datenschutzrechts und des Lauterkeitsrechts.
sic! 7-8/2018

Anwendung von Schiedsklauseln auf immaterialgüterrechtliche Verletzungsklagen nach Vertragsende?

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Gedanken zum Entscheid «Evans v. Building Materials Corporation of America» des U.S. Court of Appeals for the Federal Circuit vom 5. Juni 2017

m Entscheid «Evans» war zu beurteilen, ob eine Schiedsklausel in einem Vertrag auch auf ausservertragliche Ansprüche Anwendung findet, welche auf Handlungen nach Vertragsbeendigung beruhen. Dieser Beitrag nimmt den Entscheid zum Anlass, auf den zeitlichen und sachlichen Geltungsbereich einer Schiedsklausel im Kontext von immaterialgüter- und lauterkeitsrechtlichen Ansprüchen einzugehen.
sic! 02/2018