Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft
Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft
Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 2. August 2011 beantragte die italienische Tecnica Group SpA beim EUIPO, das dreidimensionale Zeichen
als Unionsmarke einzutragen für diverse Waren wie Koffer, Regenschirme, Handtaschen etc. der Klasse 18, für diverse Waren wie Möbel, Spiegel, Rahmen aus verschiedenen Materialien der Klasse 20 sowie Kleider, Schuhe etc. der Klasse 25. Am 20. März 2012 erfolgte eine entsprechende Eintragung durch das EUIPO. Gegen diese Massnahme stellte die Zeitneu GmbH, Zürich, beim EUIPO den Antrag auf Nichtigerklärung des erwähnten Zeichens für sämtliche beanspruchten Produkte. Mit Entscheid vom 28. März 2019 wurde diesem Antrag mit Bezug auf die Waren «Chaussures, semelles, premières, talonnettes pour chaussures, empeignes» (Schuhe, Sohlen, Brandsohlen, Einlegesohlen für Schuhe, Oberleder) der Klasse 25 stattgegeben. Gegen diese Verfügung erhob die Tecnica Group SpA am 15. Mai 2019 Beschwerde bei der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO, welche den angefochtenen Entscheid bestätigte. Dies im Wesentlichen mit der Begründung...
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