Beschlagnahme von Waren mit dem Schweizerwappen trotz Privatgebrauch
Beschlagnahme von Waren mit dem Schweizerwappen trotz Privatgebrauch
Beschlagnahme von Waren mit dem Schweizerwappen trotz Privatgebrauch
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 29. Januar 2024 teilte das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) dem IGE mit, das BAZG habe zwei Schachteln mit anabolen Steroiden beschlagnahmt, welche der im Kanton Waadt wohnhafte A.__ aus Polen importieren wollte und deren Verpackung u.a. das Schweizer Kreuz trug. Mit Schreiben vom 3. Februar 2024 verlangte A.__ die Herausgabe der Ware mit der Begründung, er sehe nicht ein, weshalb er für die Verwendung des Zeichens durch den Exporteur bestraft werden sollte. Im Verlauf des anschliessenden Verfahrens erhob das IGE am 28. Mai 2024 Klage gegen A.__ vor den Genfer Kantonsgericht, u.a. mit dem Begehren, die betroffene Ware sei zu vernichten wegen unerlaubter Verwendung eines öffentlichen Zeichens («signe public»). Gleichzeitig sei A.__ der Import solcher Prdukte mit Verwendung des Schweizerwappens auf Verpackung und Warendokumenten zu untersagen; beide Anträge mit der Begründung der rechtswidrigen Verwendung des betroffenen Wappens.
Gutheissung der Klage
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Wappenrechts (Auszug)
1. Grundsätzliches:...
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