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Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Éclairages
Markenrecht
Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» der angegriffenen Marke «SyriPic» trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit auf sinngehaltlicher Ebene. Schlüsselpunkte sind die erhöhte Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie der Schutzumfang der sich gegenüberstehenden Marken.
Lucas Aebersold
iusnet IP 18.02.2022

Dem Zeichen als dreidimensionale Darstellung von Après-Ski-Stiefeln fehlt die nötige Unterscheidungskraft

Jurisprudence
Markenrecht
Das EUG bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, wonach die als Marke verwendeten Abbildungen eines Moonboots unter Beanspruchung von Schuhen samt Bestandteilen dieser Waren die für einen Markenschutz verlangte Unterscheidungskraft nicht zu schaffen vermögen.
iusnet IP 18.02.2022

«ZARA (fig.)» und «LE DELIZIE ZARA» setzen sich gegen das jüngere Zeichen «ZARA» für die fraglichen Produkte durch

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts des für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelementes «zara» in allen zu vergleichenden Marken besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.
iusnet IP 18.02.2022

Die Widerspruchs-Wortmarke «Milan» setzt sich gegen «ACM 1899 AC Milan (fig.)» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Angesichts der für die massgebenden Verkehrskreise im Vordergrund stehenden Wortelemente des jüngeren Zeichens im Vergleich zur Widerspruchsmarke («Milan») besteht insbesondere aufgrund der Zeichenähnlichkeit eine relevante Verwechslungsgefahr. Abgesehen davon wurde das Argument des Nichtgebrauchs des älteren Zeichens glaubhaft widerlegt.
iusnet IP 18.02.2022

«MARLBORO» setzt sich für die fraglichen Produkte im Bereich des Tabakkonsums gegen «Marbo Red» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Entgegen der Vorinstanz erkennt das Gericht eine relevante Verwechslungsgefahr aufgrund von Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit, Letzteres insbesondere angesichts der Parallelen betreffend das klanglich betonte «mar..bo» in beiden Marken, und heisst auf dieser Grundlage diverse Widersprüche der Marlboro-Inhaberin gut.
iusnet IP 18.02.2022

Fehlende Unterscheidungskraft von «FACTFULNESS» für Produkte aus dem Bildungsbereich

Jurisprudence
Markenrecht
Das internationale Zeichen «FACTFULNESS» ist, weil mit Bezug auf die beanspruchten Produkte von Bildung und Ausbildung zum Gemeingut gehörend, in der Schweiz nicht eintragungsfähig.
iusnet IP 18.02.2022

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