Das Zeichen «PIERRE DE COUBERTIN» des Olympischen Komitees war wegen Nichtgebrauchs zu löschen
Das Zeichen «PIERRE DE COUBERTIN» des Olympischen Komitees war wegen Nichtgebrauchs zu löschen
Das Zeichen «PIERRE DE COUBERTIN» des Olympischen Komitees war wegen Nichtgebrauchs zu löschen
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Am 27. März 2017 stellte A.___ beim IGE betreffend die Schweizer Marke Nr. 505'285 «PIERRE DE COUBERTIN» des Comité International Olympique, Lausanne (nachfolgend Olympisches Komitee), einen Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs. Diesem Antrag gab das IGE mit Verfügung vom 2. März 2020 statt, weil es dem Markeninhaber nicht gelungen sei, einen Markengebrauch rechtsgenügend glaubhaft zu machen, worauf das Olympische Komitee beim BVGer Beschwerde erhob.
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt des Nichtgebrauchs (Auszug / teilweise mit wörtlichem Zitat)
1. Grundsätzliches:
a) Gemäss Art. 12 Abs. 1 MSchG kann ein Markeninhaber, der für ein Zeichen, welches er während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebrauchte, keinen Markenschutz mehr beanspruchen; vorbehalten bleiben wichtige Gründe für den Nichtgebrauch. (E. 2.5 erster Teil)
b) Gemäss Art. 35a Abs. 1 MSchG kann jede Person beim IGE einen Löschungsantrag wegen Nichtgebrauchs nach Art. 12 Abs. 1 MSchG stellen. Dies entspricht dem öffentlichen Interesse daran, dass nicht mehr...
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