Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig
Das Zeichen «ECOSHELL (fig.)» ist beschreibender Natur und deshalb nicht markenschutzfähig
I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlichem Zitat)
Am 19. September 2017 stellte die Fenix Outdoor Development and CSR AG, Zug (nachfolgend auch Beschwerdeführerin bzw. Bf), das Gesuch Nr. 61638/2017 um Eintragung der Wort-/Bildmarke «ECOSHELL (fig.)»
für Waren der Klassen 24 sowie 25 (Bettwäsche, Bekleidung etc.). Im Rahmen des Verfahrens beim IGE wies dieses letztlich mit Verfügung vom 18. November 2019 das Gesuch bezüglich eines Grossteils der beanspruchten Waren ab mit der Begründung, das Zeichen beschreibe die betroffenen Waren direkt und gehöre daher insoweit zum Gemeingut. Gegen diesen Entscheid erhob die Fenix Outdoor Development and CSR AG am 6. Januar 2020 Beschwerde beim BVGer.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Das Gericht befasst sich u.a. ausführlich mit dem durch die Bf geltend gemachten Argument der Gleichbehandlung. Da sich daraus nichts Fachspezifisches für das Markenrecht ergibt, wird dieses Thema hier nicht zusammengefasst.
II. Erwägungen zum Thema Gemeingut (Auszug...
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