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Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Jurisprudence
Markenrecht

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

I. Ausgangslage

Am 27. Juni 2016 beantragte die Société de produits Nestlé S.A., Vevey (nachfolgend auch Bf), die Eintragung des Zeichens

für Waren der Klasse 31 (Tierfutter) in das schweizerische Markenregister. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2017 verfügte das IGE eine Abweisung dieses Antrags, im Wesentlichen mit folgender Begründung: Das einzige, klar verständliche Wortelement «Gourmet» weise in Bezug auf die beanspruchten Waren einen beschreibenden und anpreisenden Sinngehalt auf, den die grafische Gestaltung nicht auszugleichen vermöge, da diese ebenfalls übliche und anpreisende Elemente enthalte. Gegen diese Verfügung erhob die Bf am 17. Januar 2018 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen unter dem Aspekt des Gemeingutcharakters

1. Grundsätzliches:

a) Die Tauglichkeit zur Markeneintragung beurteilt sich (i) mit Blick auf die massgebenden (schweizerischen) Verkehrskreise und (ii) mit Bezug auf alle vier schweizerischen Landessprachen. Dabei ist die Eintragung ausgeschlossen, wenn deren...

iusNet IP 27.10.2018

 

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