iusNet IP 3/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Noch vor der Sommerpause gibt der Juni Newsletter Einblick in die Rechtsprechung von Bund - einschliesslich eines französischsprachigen Entscheids - und von einem Kanton. Ergänzt wird dieser Überblick durch zwei Entscheide auf internationaler Ebene. Weitere Entscheide finden Sie auf unserer Homepage IusNet Intellectual Property. Auf dem Gebiet des Markenrechts hatte sich das Bundesverwaltungsgericht in einer Anzahl von Entscheiden mit Widerspruchsverfahren zu befassen. So setzt sich u.a. «Happy-Cola» für «confiserie» gegen das Zeichen «Happy Cola (fig.)» für Getränke nicht durch. Demgegenüber setzt sich «QUANTEX» gegenüber «Quantedge (fig.)» durch: Das Bundesverwaltungsgericht bejaht entgegen der Vorinstanz eine relevante Verwechslungsgefahr. |
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