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Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Patentrecht
Im genannten Aufsatz der wurde der Weg der Rechtsprechung des EPA zur Priorität bis heute aufgezeigt sowie die Probleme, die infolge Selbstkollision mit eigenen Anmeldungen der gleichen Patentfamilie unter dieser etablierten Rechtsprechung entstehen. Zudem wurde die neuere Rechtsprechung der Technischen Beschwerdekammern des EPA vorgestellt, die einen Ausweg aus dieser Problematik vorschlägt, aber im Widerspruch zur etablierten Rechtsprechung steht, und es wurden Werkzeuge vorgeschlagen, die diese neuere Rechtsprechung für die Praxis anwendbar machen. Im Aufsatz wurde bereits an­gekündigt, dass eine Technische Beschwerdekammer eine Vorlage für die Grosse Beschwerdekammer zu dieser Thematik in Ausarbeitung hat. Diese Technische Beschwerdekammer hat nun kürzlich die Zwischenentscheidung gefällt, eine solche Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer zu machen, und die Entscheidung und die Vorlagefragen sollen in Ergänzung des genannten Aufsatzes kurz vorgestellt werden.
sic! 10/2015

Toxische Prioritäten und Teilanmeldungen – endlich eine klärende Vorlage an die Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts?

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Patentrecht
Die durch Rechtsprechung etablierte, vergleichsweise strenge Sichtweise des EPA zur materiellen Gültigkeit eines Prioritätsanspruchs hat bei den häufig auftretenden verallgemeinernden Änderungen der Nach- zur Prioritätsanmeldung in den letzten Jahren kontroverse Folgen gezeitigt: So haben zunächst Beschwerdekammern des EPA wegen ungültiger Prio­rität die Selbstkollision der europä­ischen Nachanmeldung mit der eigenen Prioritätsanmeldung für möglich erklärt, dann wurde in einer nächsten Welle die Selbstkollision zwischen Stamm- und Teilanmeldungen eröffnet. Diese Rechtsprechung erschwert oder verunmöglicht sogar teilweise den Aufbau effektiven Patentschutzes und hat entsprechend eine intensive und kontroverse Diskussion ausgelöst. Einzelne kürzlich ergangene Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA haben nun mit einem neuen Ansatz zur Priorität einen kreativen Ausweg aufgezeichnet, stehen aber in gewissem Widerspruch zur früheren Rechtsprechung, was Rechtsunsicherheit erzeugt. Eine Beschwerdekammer hat nun in einem Fall angezeigt, die Sache der Grossen Beschwerdekammer zur Bereinigung vorzulegen.
sic! 09/2015