B-6304_2016.pdf Rechtsprechung Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig Kommentierung Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit Originäre Unterscheidungskraft infolge notorischer Bekanntheit
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