Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten
Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finanziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch. Ein besonderes Augenmerk gilt den Fragen, wann sich der Verletzer entschuldigend auf seine Unkenntnis des Schutzrechts berufen kann und ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die vorgängige Einholung eines Gutachtens durch eine Fachperson zu entschuldigen vermag.
La faute et la mauvaise foi jouent un rô
Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?
Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.