Voraussetzungen für die Geltendmachung der Rechte an sowie aus Patentanmeldungen als Alleinerfinder
Ein als Alleinerfinder Auftretender muss erklären können, dass andere involvierte Personen nur sekundär mitwirkten. Andernfalls erkennt das Gericht ungeachtet des Wortlauts der Anträge auf Miterfinderschaft, Weiter geht es um die Voraussetzungen für die Prioritätsbeanspruchung bei Einbezug mehrerer Personen.
Bedeutung des "Stand der Technik" für die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit
Das zum Stand der Technik verwendete Dokument muss eine ausführbare technische Lehre enthalten, um damit die Prüfung gemäss dem "Aufgabe-Lösungs-Ansatz" zu ermöglichen, ob das untersuchte Patent auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht.