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«Swiss-Type Claims»: Der Anfang einer kleinen Revolution und ihre Bedeutung für das Patentrecht in Neuseeland

Fachbeitrag
Patentrecht

«Swiss-Type Claims»: Der Anfang einer kleinen Revolution und ihre Bedeutung für das Patentrecht in Neuseeland

Als ein Weg, um die fehlende Patentierbarkeit von Verfahren zur therapeutischen Behandlung des menschlichen Körpers zu kompensieren, sind «Swiss-type Claims» (schweizerische Anspruchsform) für neue Verwendungen bekannter Medikamente umstritten. Da die Schweiz eine starke – und patentabhängige – Pharmaindustrie hat, ist es kein Wunder, dass sie als erstes Land diese Ansprüche zugelassen hat. Man kann sich vorstellen, dass dies ebenso in Europa Sinn macht. Für Neuseeland, welches keine grosse patentabhängige Industrie hat, ist eine solche Erlaubnis nicht angebracht. Dieser Artikel diskutiert die Natur solcher Ansprüche in einer rechtsvergleichenden Perspektive und untersucht die Situation in der Schweiz, beim Europäischen Patentamt und in Neuseeland. Der Artikel analysiert den Kontext, in dem Swiss-type Claims gewährt werden, und fragt, ob deren Gewährung der ökonomischen und Entwicklungs-Situation von Neuseeland angemessen ist.
sic! 04/2016

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Fachbeitrag
Patentrecht

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Fachbeitrag
Patentrecht

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Patentrecht
Markenrecht

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finan­ziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch. Ein besonderes Augenmerk gilt den Fragen, wann sich der Ver­letzer entschuldigend auf seine Unkenntnis des Schutzrechts berufen kann und ob und gegebenenfalls ­unter welchen Umständen die vorgängige Einholung eines Gutachtens durch eine Fachperson zu entschuldigen vermag. La faute et la mauvaise foi jouent un rô
sic! 01/2015

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