iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Fachbeiträge

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Fachbeitrag

EuGH: Keine Reprografievergütung für Verlage

Im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erhielt der EuGH Gelegenheit, die unionsrechtliche Zulässigkeit einer belgischen Regelung zu beurteilen, nach der – neben den Urhebern – auch Verlage an den Erlösen aus der Reprografievergütung beteiligt werden. Der EuGH erachtet eine solche Regelung als mit dem Unionsrecht nicht vereinbar und stellt sich damit gegen die in zahlreichen Mitgliedstaaten gängige Verteilungspraxis der Verwertungsgesellschaften. In Deutschland ist diese Verwertungspraxis sodann auf dem Prüfstand im Rahmen eines gegenwärtig beim BGH anhängigen Verfahrens, das ein Autor gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort angestrengt hat1. Die im Rahmen des EuGH-Urteils und des deutschen VG-Wort-Verfahrens aufgeworfenen Rechtsfragen geben Anlass, die Zulässigkeit und Voraussetzungen einer Verlagsbeteiligung in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 05/2016

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Fachbeitrag

BestWater: Der EuGH auf blinder Fahrt in trüben Gewässern

Nach dem EuGH ergibt sich die Antwort auf die Vorlagefrage im vorliegenden Verfahren aus der blossen Anwendung der im Svensson-Entscheid begründeten Rechtsprechung zum Zugänglichmachen urheberrechtlich geschützter Werke durch das Setzen von Links. In tatsächlicher Hinsicht bestehen allerdings zentrale Unterschiede. Während im Svensson-Entscheid die urheberrechtliche Bedeutung von «anklickbaren Links» zu beurteilen war, geht es im vorliegenden Verfahren um sog. Framing und Inline Linking, bei welchen fremde Inhalte auf einer Website eingebettet und dem Benutzer der Website ty­pischerweise ohne Anklicken eines Links angezeigt werden. Entgegen der Einschätzung des EuGH ist der vorliegende Entscheid damit nicht eine ­blosse Anwendung, sondern eine massgebliche Weiterentwicklung der bisherigen Rechtsprechung. Die mit diesem Entscheid geschaffene Rechtslage erscheint dabei als problematisch, weil damit urheberrechtlich geschützte Werke, die auf einer beliebigen Website frei zugänglich sind, auch auf jeder anderen Website zugänglich gemacht werden dürfen. Eine derartige Weiterentwicklung der Rechtslage hätte der EuGH zumindest näher begründen müssen.
sic! 12/2015

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Fachbeitrag

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergü­tungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den ­Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden. In diesen Schnittstellenbereichen zwischen urheberrechtlichen Schranken und nicht kongruenten tatsächlichen Nutzungsumfeldern stellen sich Fragen, deren Beantwortung unmittelbar mit der Rechtsnatur der Privatvervielfältigungsschranke zusammenhängen. Der EuGH gibt auf diese Fragen zwar keine abschliessenden Antworten, sondern verweist auf die mitgliedstaatlichen Regelungen. Nichtsdestotrotz gibt der Entscheid Anlass, die diesbezügliche – nur zum Teil geklärte – Rechtslage in der Schweiz zu beleuchten.
sic! 7-8/2015

Seiten