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Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Fachbeitrag

Geprüftes Schweizer Patent – ein Wettbewerbsvorteil für die Schweiz?

Die Patentlandschaft in Europa steht vor einer grösseren Änderung. Die Europäische Union (EU) schafft im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit einen einheitlichen Patenttitel und ein einheitliches Patentgericht. Auch das Eidgenös­sische Institut für geistiges Eigentum (IGE) denkt offen über strukturelle Reformen des Schutzes für tech­nische Erfindungen in der Schweiz nach. In diesem Rahmen spielt das IGE mit dem Gedanken der Einführung einer Vollprüfung des Schweizer Patents, die auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit beinhaltet, der Etablierung einer Neuheitsschonfrist für Offenbarungen des Erfinders und der Einführung eines Gebrauchsmusters. In diesem Zusammenhang hat das IGE eine Studie durchführen lassen, die diese Fragen unter Berücksichtigung der beteiligten Kreise analysiert4. In diesem Artikel sollen die Ergebnisse der Studie und die möglichen Szenarien kurz diskutiert werden.
sic! 12/2015

Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

Fachbeitrag
Markenrecht

Gewerbsmässige Markenverletzung bei Privatverkäufen über Auktionsplattformen

Durch die zunehmende Verlagerung des Handels- und Verkaufsgewerbes von stationären Marktplätzen auf Online-Auktionsplattformen ergeben sich neue Herausforderungen an die Grenzziehung zwischen markenrechtlich erlaubtem Privatgebrauch und markenrechtlich verbotenen ­gewerbsmässigen Handlungen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob und inwiefern das schweizerische und das deutsche Markenrecht das Vorliegen der Gewerbs­mässigkeit in Bezug auf den Verkauf von Produkten, die Marken Dritter tragen, durch Privatpersonen über Online-Auktionsplattformen unterschiedlich beurteilen und welche praktischen Konsequenzen sich daraus ergeben.
sic! 12/2015

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Fachbeitrag

Wann wird ein Swiss-type claim direkt verletzt?

Rund dreissig Jahre nach Einführung von Patentansprüchen in der sogenannten schweizerischen Form bereitet deren Handhabung noch immer erdenkliche Mühe – und zwar nicht in Nebenpunkten, sondern bereits im Grundsätzlichen. Dies betrifft etwa die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arzneimittelhersteller ein Patent auf eine zweite medizinische Indikation eines bekannten Wirkstoffs direkt verletzt, wenn er diesen Wirkstoff mit einer auf die patentfreie Indikation beschränkten Marktzulassung vermarktet (sog. skinny label), das Arznei­mittel aber letztlich (auch) für die geschützte Indikation abgegeben wird. Diese – in der Schweiz gerichtlicher Klärung harrende – Frage nach der direkten Verletzung gewinnt mit der bevorstehenden Einführung des Ärzte- und Apothekerprivilegs an praktischer Bedeutung.
sic! 11/2015

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

Fachbeitrag
Markenrecht

Utilisation licite de la marque d’autrui : un point de situation

La question de l’utilisation par un tiers de la marque d’autrui pour vendre des produits originaux (par un importateur parallèle, p.ex.), des accessoires de produits originaux (capsules « compatibles Nespresso », p.ex.), ou des services fournis sur des produits originaux (garage « spécialisé Audi », p. ex.) se pose de façon récurrente tant en Suisse qu’à l’étranger. Deux arrêts récents, rendus par la Cour de cassation française et la High Court irlandaise, nous donnent l’opportunité d’apporter notre pierre à l’édifice.
sic! 11/2015

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Fachbeitrag
Urheberrecht

Die Anwendbarkeit des GT 12 auf Catch-up-TV von Programmen des Pay-TV

Die ESchK genehmigte mit den Beschlüssen vom 30. November 2012 bzw. 17. Dezember 2012 im Ge­nehmigungsverfahren betreffend den Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12) den revidierten GT 12 (Vergütung für die Gebrauchsüberlassung von Set-Top-Boxen mit Speicher und vPVR), welcher per 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Dabei kommt die ESchK zum Schluss, dass es sich bei Catch-up-TV um einen Anwendungsfall der Verwendung zum Eigengebrauch handelt und Catch-up-TV damit der zwingenden Kollektivverwertung ­untersteht. Der nachfolgende Beitrag setzt sich mit den Erwägungen der ESchK auseinander und geht unter Berücksichtigung des «Bibliotheks­lieferdienst»-Urteils des Bundesgerichts vom 28. November 2014 der Frage nach, ob sich der Tarif ausschliesslich auf Programme des frei empfangbaren Fernsehens (Free-TV) bezieht oder ob er ebenfalls auf Programme des Abonnementsfernsehens (Pay-TV) anwendbar ist.
sic! 10/2015

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Fachbeitrag
Patentrecht

Les paiements inversés entre fabricants de médicaments originaux et génériques : récents développements aux États-Unis et dans l’Union européenne et situation en Suisse, à la croisée du droit de la concurrence et du droit des brevets

Dans le contexte de la concurrence croissante entre substances originales et médicaments génériques, il est fréquent que des litiges de droit des brevets soient transigés par les parties d’une manière potentiellement non-conforme aux règles régissant l’interdiction des accords en matière de concurrence. Ce type de transactions soulève de difficiles questions quant aux champs d’application respectifs du droit des brevets et du droit de la concurrence. La présente contribution relate essentiellement deux décisions rendues en la matière, l’une par la Cour Suprême des États-Unis et l’autre par la Commission Européenne, avant d’examiner brièvement la manière dont une telle transaction pourrait être analysée en Suisse.
sic! 06/2015

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Fachbeitrag

Auf dem Weg zu einem international harmonisierten Lizenzvertragsrecht

Das von Jacques de Werra herausgegebene Handbuch bietet auf 500 Seiten mit 19 voneinander unabhängigen Beiträgen in englischer Sprache, verfasst von 21 Autoren aus Westeuropa, den USA sowie China, Indien und Japan, einen reichhal­tigen, überaus bunten Strauss an Fakten und Reflexionen zu den verschiedenen Lizenzvertragsarten und zum Lizenzvertragsrecht überhaupt, wobei der Fokus abgesehen von den erwähnten asiatischen Ländern auf Europa und die USA gerichtet ist. Die sich aus den Beiträgen ergebende Vielfalt ist für den wissenschaftlich motivierten Leser sehr reizvoll, zeigt aber auch, wie gross die bestehenden Differenzen der rechtlichen Regelungen nur schon innerhalb Westeuropas sind – trotz aller Beteuerungen der zuständigen Organe, dass in der heutigen Wissensgesellschaft der rechtliche Rahmen die Verbreitung von Wissen nicht behindern dürfe, sondern erleichtern müsse. Die ­«föderalistische» Vielfalt erschwert bekanntlich IP-bezogene Transaktionen und erhöht die Transaktionskosten erheblich. Der mit dem Handbuch (mit-)verfolgte Zweck liegt denn auch erklärtermassen darin, wissenschaftlich aufbereitete Grundlagen für eine internationale Harmonisierung des Lizenzvertragsrechts bereitzustellen. Diesen Zweck erreicht das Handbuch mit seinen durchwegs auf hohem Niveau angesiedelten Bei­trägen von Akademikern und Prak­tikanten insgesamt überzeugend. Verschiedene Beiträge sind auch für den Praktiker unmittelbar von Nutzen.
sic! 05/2015

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Fachbeitrag
Patentrecht

Patentübertragungsklagen vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz und die Aussetzung des Patenterteilungsverfahrens

Vor internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz werden vermehrt Strei­tigkeiten geführt, die sich mit der ­Patentübertragung befassen. Der ­Beitrag zeigt auf, dass Streitigkeiten über die Patentinhaberschaft schiedsfähig sind, und nach welchem Recht diese in der Regel zu beurteilen sind. Weiter wird aufgezeigt, unter welchen Voraussetzungen das euro­päische und das Schweizer Patent­erteilungsverfahren gestützt auf Schiedsklagen ausgesetzt werden kann, bevor auf die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedsentscheiden über die Patentübertragung eingegangen wird. Der vorliegende Beitrag beschränkt sich dabei auf internationale Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz.
sic! 05/2015

Les nouvelles règles suisses en matière de noms de domaine Internet

Fachbeitrag

Les nouvelles règles suisses en matière de noms de domaine Internet

Ressources essentielles de l’Internet, les noms de domaine font l’objet de nouvelles règles dans l’ordonnance du Conseil fédéral sur les domaines Internet (ODI). Cette ordonnance vise principalement à fixer le régime des domaines «.ch» et «.swiss» dont la gestion incombe à la Confédération, en prévoyant notamment les conditions mises à l’attribution de noms de domaine. Elle réorganise en outre le marché suisse en imposant une séparation claire des deux fonctions fondamentales qui structurent la gestion des noms de domaine, à savoir celles de registre et de registraire. L’ODI précise par ailleurs les contours du droit d’utiliser les ressources publiques que constituent les noms de domaine.
sic! 04/2015

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Fachbeitrag
Urheberrecht

Wie aus einer Fotografie ein Bild wird

Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung. Mit und dank deren Erkenntnisse soll es ermöglicht werden, eine urheberrechtlich adäquate Zuordnung von Fotografien jeder Art zu vollziehen, damit über einen Urheberrechtsschutz befunden werden kann, der dem Wesen des tatsächlich vorliegenden Werkes gerecht wird.
sic! 03/2015

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