iusNet Intellectual Property

Herkunftsangaben

«ALPSTEIN» ist für die betroffenen Milchprodukte als Herkunftsangabe Teil des Gemeinguts

Jurisprudence
Markenrecht
Das Gericht bestägt den Gemeingut-Charakter des fraglichen Zeichens: Es wirkt als Herkunftsangabe für die beanspruchten Milchprodukte mit Bezug auf den Alpstein als den massgebenden Verkehrskreisen zumindest der Deutschschweiz bekanntes Gebiet, in welchem u.a. Alpwirtschaft betrieben wird.
IusNet IP 29.08.2024

Praxislockerung zu einfachen Herkunftsangaben - Revision von Teil 5 der Richtlinien in Markensachen des IGE

Législation
Markenrecht
Mit Wirkung ab dem 1. März 2022 hat das IGE Teil 5 seiner Richtlinien in Markensachen revidiert. Dabei geht es um den grundsätzlichen Verzicht auf die geografische Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste bei einfachen Herkunftsangaben. Das IGE erklärt die Änderungen und fügt jedoch einen Katalog von Ausnahmen zu dieser Neuerung bei.
iusNet IP 14.07.2022

Der gegen die Zeichen «U UNIVERSAL GENEVE (fig.) sowie «UNIVERSAL GENEVE» geltend gemachte Nichtgebrauch setzt sich für Uhren nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Für Uhren konnte die Inhaberin der Zeichen «U UNIVERSAL GENEVE (fig.)» sowie «UNIVERSAL GENEVE» im Vergleich zur Glaubhaftmachung des Nichtgebrauchs genügend Beweismittel vorbringen, welche einen relevanten Markengebrauch glaubhaft(er) machten. Demgegenüber misslang der Gebrauchsnachweis für die weiter beanspruchten Uhrenbestandteile.
iusNet IP 27.10.2021

Zur geografischen Einschränkungspraxis IGE von Dienstleistungen

Articles thématiques
Markenrecht
Seit 2017 mussten Dienstleistungen von Marken mit geografischen Herkunftsangaben analog der Ware auf die geografische Herkunft eingeschränkt werden. Art 49 MSchG schloss die Irreführung unter gewissen Voraussetzungen aus. Dennoch verlangte das IGE bis zum BGer 4A_361/2020 eine geografische Herkunftseinschränkung der Dienstleistung. Mit Newsletter Marken 2021/04 versucht das IGE die bundesgerichtliche Rechtsprechung in einer Praxisfestlegung umzusetzen; ein erster Versuch.
Niklaus Mürner
iusNet IP 30.08.2021

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre.
iusNet IP 29.03.2021

Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten

Jurisprudence
Markenrecht
Wer mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen versehene Waren in die Schweiz importiert, muss die Einziehung der Produkte gewärtigen aufgrund des Vorwurfs, er habe widerrechtlich gehandelt. Selbst wenn er strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, können ihm Verfahrenskosten auferlegt werden mit der Begründung, sein Verhalten sei in zivilrechtlichem Sinne schuldhaft gewesen.
iusNet IP 22.02.2021

Die Zeichen «LOTERIE ROMANDE» und «JOUEZSPORT ! LOTERIE ROMANDE» sind für Dienste mit Leistungserbringung am Unternehmenssitz schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Bezüglich der fraglichen Dienstleistungen der Klasse 41 anerkennt das BVGer einen Markenschutz trotz Herkunftsangabe «ROMANDE» insoweit, als diese Leistungen durch die Markeninhaberin erbracht werden. Demgegenüber stellt diese Herkunftsangabe bezüglich der untersuchten Waren und Dienstleistungen der Klasse 28 einen absoluten Ausschlussgrund dar.
iusNet IP 18.12.2020

Das Zeichen «PAIN DE SUCRE» ist für Uhren und Schmuckprodukte schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
«PAIN DE SUCRE» (deutsch: «Zuckerhut») ist für die beanspruchten Uhren und Schmuckprodukte mangels Eigenschaft als direkte oder direkte Herkunftsangabe schutzfähig. Auch der französisch-sprachige Sinn ist für diese Waren schwerlich als Hinweis auf den Zuckerhut in Rio de Janeiro zu verstehen; vielmehr steht die Bedeutung als Zuckerhut oder originelle Fantasiebezeichnung im Vordergrund.
iusNet IP 22.08.2020

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist aufgrund der Swissness-Regeln eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das BVGer erklärt «SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» aufgrund seiner Kritik an der IGE-Praxis zur Swissness-Regel nach Art. 49 Abs. 1 MSchG als eintragungsfähig, weil eine Irreführungsgefahr infolge Einhaltens der strikt zu befolgenden Kriterien der genannten Bestimmung vorliegend ausgeschlossen sei.
iusNet IP 21.06.2020

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

Jurisprudence
Markenrecht
Ungeachtet der weiteren Elemente «esmara» sowie «see you in» gilt der Bestandteil «PARIS» – auch ohne besonderes Gewicht des symbolischen Eiffelturms – als irreführende (direkte) Herkunftsangabe für Waren, die nicht aus Paris stammen.
iusNet IP 01.12.2019

Pages