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Ausstattungsmerkmale

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung.
iusNet IGR 10.11.2018