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Ergänzende Schutzzertifikate

Entwicklungen im Immaterialgüter- und Lauterkeitsrecht | Le point sur le droit de la propriété intellectuelle et de la concurrence déloyale

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Für den Bereich der kollektiven Rechtewahrnehmung sind gerichtliche Klarstellungen erfolgt. So ist festgestellt worden, dass Organpersonen eines Vereins, die aufgrund ihrer Tätigkeiten Vergütungen hätten abrechnen müssen, gestützt auf die allgemeinen Grundsätze der persönlichen Haftung von Organpersonen bei schuldhaftem Verhalten auch persönlich für Urheberrechtsvergütungen haften können. Dabei ist zu beachten, dass wer jährlich Partys mit mehr als 1000 Gästen organisiert, wissen muss, dass für das Abspielen von Musik eine Erlaubnis einzuholen ist; unterbleibt solches, werden die tangierten Urheberrechte schuldhaft verletzt. Werden keine Urheberrechtsvergütungen bezahlt, bemisst sich der Schaden gestützt auf die Lizenzanalogie bzw. anhand der anwendbaren Tarife. Dabei ist die Anwendung der im Tarif vorgesehenen Verdoppelung der Vergütung für die Nichteinholung der Bewilligung zulässig. Ein Tarif kann allgemein vorsehen, dass bei Nichtmitwirkung der Nutzer eine Einschätzung erfolgt, welche nach Ablauf einer bestimmten Frist als anerkannt gilt, was dazu führt, dass nach Ablauf dieser Frist keine Einwände mehr gegen die Einschätzung erhoben werden können.
SJZ-RSJ 18/2021 | S. 875

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ) - Erstmals spricht das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu

Éclairages
Patentrecht
Erstmals wurde vom Bundesgericht die Frage beantwortet, ob einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zukommt. In Einklang mit dem Bundespatentgericht (Vorinstanz) wurde dies bejaht. Das Bundesgericht führte aus, dass ein Generikum, welches ein anderes Salz (Derivat) enthält als das Originalpräparat, in den Schutzbereich des Zertifikats fallen kann.
Matthias Steinlin
iusNet IP 25.02.2020

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ)

Jurisprudence
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dies bestätigte das Bundesgericht im Urteil BGer 4A_274 vom 26. November 2019. Enthält ein Generikum ein anderes Salz (Derivat) als das Originalpräparat, kann die Benutzung des Generikums dennoch in den Schutzbereich des ESZ fallen.
iusNet IP 25.02.2020

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Éclairages
Patentrecht
Die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung eines Gesuchs um Erteilung eines ergänzenden Schutzertifikats bzw. eine fehlerhafte Wiedereinsetzung in diese Frist führt gemäss BGer nicht zur Nichtigkeit des Zertifikats. Die Missachtung einer Frist führt i.d.R. jedoch zur Nichtigkeit; zudem ist die Frist gemäss Art. 140f Abs. 2 PatG unabänderlich.
Gilles Aebischer
iusNet IP 24.08.2019

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Éclairages
Patentrecht
Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Jurisprudence
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
iusNet IP 23.06.2019

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Jurisprudence
Patentrecht
Die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung eines Gesuchs um Erteilung eines ergänzenden Schutzertifikats bzw. eine fehlerhafte Wiedereinsetzung in diese Frist führt nicht zur Nichtigkeit des Zertifikats.
iusNet IP 23.06.2019

Praxisänderung im Bereich der Voraussetzungen für Ergänzende Schutzzertifikate

Jurisprudence
Patentrecht
Zum Thema des Ergänzenden Schutzzertifikats (ESZ) ist gemäss Bundesgericht eine Praxisänderung angezeigt: Es soll nicht mehr die Verletzungstheorie, sondern die durch den EuGH vorgezogene Offenbarungstheorie gelten.
iusNet IGR 30.09.2018