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Agentenmarke

Eine Klage nach UWG sowie MSchG im Zusammenhang mit Plüschtieren dringt letztlich nicht durch

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Markenrecht
Die durch die Aa__ Inc. (Klägerin) geltend gemachten Ansprüche auf die Zeichen «GLUBSCHI» sowie «GLUBSCHIS» der Beklagten dringen vor BGer – entgegen der Vorinstanz – nicht durch. Dies gilt sowohl für die Argumentation mit Lauterkeitsrecht als betreffend die vorgebrachten markenrechtlichen Gründe (Art. 4 MSchG / Stichwort: Agentenmarke).
iusNet IP 19.12.2024

Marken- sowie lauterkeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit «Glubschi» werden teilweise entgültig entschieden oder zurückgewiesen

Jurisprudence
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die Vorinstanz hat zu Unrecht das Vorliegen einer Agentenmarke verneint; denn das fragliche «Distributership Agreement» ist auch ihr zuzuschreiben, obwohl sie nicht als Partei auftrat. Gleichzeitig wird eine lauterkeitsrechtlich relevante Kennzeichnungskraft von «Glubschi» verneint; denn dieses Zeichen entfalte eine die Waren beschreibende Wirkung.
iusNet IP 27.02.2024