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Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird

Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird

Jurisprudence
Urheberrecht

Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird

I. Ausgangslage

Die deutsche Vertriebs- und Serviceorganisation eines US-Softwareherstellers als Klägerin ist mit der Beklagten durch Lizenzverträge verbunden und verlangt von Letzterer Schadenersatz wegen Verletzung von Urheberrecht für nach Auffassung der Klägerin zwar durch die Verträge nicht gedeckte, aber gleichwohl überlassene Softwaremodule. In der Begründung der Klage wird u.a. geltend gemacht, die Frage nach dem Eintritt einer Vermögenseinbusse sei für die Forderung nach Schadenersatz nicht relevant.

Abweisung der Klage

II.   Erwägungen

  • Das BGer hielt in BGE 132 III 386 (E. 3.1 und E. 3.3.2) fest, die Lizenzanalogie sei (auch) im Urheberrecht lediglich eine Methode der Schadenersatz-Berechnung. Somit habe der gegebenenfalls Verletzte einen konkreten Schaden bzw. eine tatsächliche Vermögenseinbusse nachzuweisen; denn die Voraussetzungen des Schadenersatzes richteten sich auch hier nach den Bestimmungen des OR. (E. 2 a.A.)
  • Weiter hielt das BGer fest, es bestehe kein Anlass, die Rechtsprechung zum Haushalt- und Pflegeschaden bzw. Ersatz für (lediglich) normativen, nicht auf Vermögensverminderung beruhenden Schaden, auf
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