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Schadenersatz

Geldansprüche wegen des Urheberrechtsverletzung betr. «Feuerringe» werden (nur) beschränkt bestätigt

Jurisprudence
Urheberrecht
Das BGer bestätigt, den Beklagten sei keine Böswilligkeit (als Haftungsvoraussetzung) für Ansprüche nach Art. 423 oder 41 OR nachzuweisen. Demgegenüber hatte der Urheber der «Feuerringe» gestützt auf Art. 62 OR – in Analogie zu einer Lizenz – das Recht auf Überlassung von Erlösen aus dem Verkauf problematischer Produkte, weil das Bereicherungsrecht kein Verschulden voraussetzt.
iusNet IP 19.12.2024

Die Methode der Lizenzanalogie erlaubt nicht, dass Schadenersatz auch ohne Nachweis einer Vermögensverminderung geschuldet wird

Jurisprudence
Urheberrecht
Infolge Fehlens eines Schadens-Nachweises durch den Kläger entfällt dessen Anspruch auf Schadenersatz von vornherein; denn die Lizenzanalogie stellt auch im Urheberrecht nur eine Methode der Berechnung des Schadens dar.
iusNet IP 26.05.2019