Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat
Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat
Die quadratische Verpackungsform für Tafelschokolade ist schutzfähig, weil sie nicht primär ästhetischen Charakter hat
I. Ausgangslage
Am 28. August 2001 wurde die dreidimensionale deutsche Marke Nr. 398 69 970 als verkehrsdurchgesetzt für Tafelschokolade «Ritter Sport Minis» der Klasse 30 eingetragen. Gegen diesen Eintrag wurde am 25. November 2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt die Löschung beantragt. Das Verfahren im Rahmen der Vorinstanzen bis und mit dem Bundespatentgericht betraf diverse Rechtsgrundlagen und Begründungen. Mit Entscheid vom 13. Dezember 2018 wies das Bundespatentgericht das Löschungsbegehren – wiederum mit diversen Argumenten – ab. Vor dem BGH war schliesslich nur noch der Antrag zu beurteilen, ob die Eintragung gegen § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG verstiess.
Die betroffene Marke präsentiert sich wie folgt:
Abweisung der Beschwerde
II. Erwägungen unter dem Aspekt der Schutzfähigkeit von Formmarken
1. Grundsätzliches:
a) § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG dient der Umsetzung von EU-Recht, wonach zu verhindern ist, dass der Markeninhaber ein Monopol für in der Form verkörperte wesentliche Eigenschaften einer Ware erhält...
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