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Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht

Die beantragte Positionsmarke für Brillen ist nicht schutzfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

 

Am 24. September 2019 stellte die englische Cubitts KS Ltd den Antrag auf Eintragung des Zeichens

 

(vier Positionen für Brillen, wobei die Abbildungen der Brillen selbst nicht Gegenstand der Anmeldung waren)

 

als Unionsmarke mit Beanspruchung von Waren der Klasse 9, dabei sinngemäss von Brillen aller Art, Kontaktlinsen, Optikerwaren Ketten und Schnüre für Brillen etc. sowie Teile und Zubehör. Nach vorangehenden Kontakten und im Anschluss an eine Einschränkung des Warenverzeichnisses durch die Antragstellerin auf Brillen und Brillengestelle im engeren Sinne verweigerte das EUIPO die Registrierung schliesslich mit Verfügung vom 10. Januar 2023 definitiv gestützt auf Art. 7 Abs. 1 Bst. b UMV für die noch verbliebenen Produkte. Die Ablehnung beruhte im Wesentlichen auf der Begründung, für die beanstandeten Waren weiche die Marke infolge banaler Natur der Formen und der Positionierung nicht hinreichend von den Normen und Gepflogenheiten des betroffenen Sektors ab. Gegen diesen Entscheid erhob die Cubitts KS Ltd Beschwerde beim EUIPO.

Abweisung der...

EUIPO Beschwerdeentscheid R 514/2023-2 v. 19.2.2024

 

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